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Ein Garagenrabatt reduziert den Kfz-Versicherungsbeitrag. Die durchschnittliche Ersparnis beträgt rund 3 Prozent.
Er wird gewährt, wenn ein Fahrzeug nachts in einer Garage geparkt wird. Dort ist das Risiko eines Schadens für den Kfz-Versicherer geringer, als wenn der Pkw ungeschützt z.B. am Straßenrand steht.
Strafen bei Zuwiderhandlung
Wer den Garagenrabatt in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, sein Auto nachts überwiegend in einer Garage zu parken. Ansonsten kann der Versicherer den Vertrag anpassen und sogar eine Vertragsstrafe verlangen.
Überwiegend bedeutet nicht, dass das versicherte Fahrzeug immer in einer Garage stehen muss: Ausnahmen wie z.B. bei Urlaubsreisen oder Umbauarbeiten stellen keinen Vertragsbruch dar.
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Redakteur Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.