Welche Kosten werden nicht übernommen?
Bei Behandlungskosten, die aufgrund ausgeschlossener Risiken oder Vorerkrankungen auftreten, sind die Hundekrankenversicherer von der Kostenerstattung ausgenommen. Überschreiten die Behandlungskosten die vereinbarten Höchstsätze in einem Jahr, muss der Hundehalter die weiteren Kosten aus eigener Tasche zuzahlen.
Ähnliches gilt, wenn der Schaden innerhalb der Wartezeit auftritt, die die meisten Versicherungsgesellschaften nach Inkrafttreten einer Versicherungspolice vorgesehen haben. Wenn Sie mit ihrem Leistungsumfang unzufrieden sind, sollten Sie ihre Hundekrankenversicherung kündigen und wechseln.
- umfassender Marktvergleich
- jetzt unverbindlich und kostenlos vergleichen