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Koalitionsverhandlungen: Deckel für Dispozinsen ist vom Tisch
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Die Zinsen auf den Dispokredit sollen auch künftig nicht gesetzlich begrenzt werden. Stattdessen einigten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen auf mehr Transparenz und Warnhinweise. Im Textentwurf der Arbeitsgruppe Finanzen für einen Koalitionsvertrag heißt es Medienberichten zufolge, dass Bankkunden nicht übermäßig belastet werden dürften, wenn sie einen Dispokredit in Anspruch nehmen. Der Entwurf der Arbeitsgruppe Finanzen soll noch am heutigen Donnerstag von der großen Koalitionsrunde abgesegnet werden.
Hohe Dispozinsen können monatlich enorm zu Buche schlagen und die Situation der Verbraucher weiter verschlimmern.
Anstatt eine feste Obergrenze festzuschreiben, sollen die Banken verpflichtet werden, einen Warnhinweis zu geben, wenn Kunden den Überziehungskredit nutzen, heißt es in dem Papier weiter. Zudem sollen Verbraucher, die den Dispositionskredit dauerhaft und in erheblichem Maße nutzen, von den Instituten über mögliche kostengünstigere Alternativen beraten werden.
Die Sozialdemokraten hatten eine gesetzliche Deckelung des Dispozinses auf acht Prozentpunkte oberhalb des von der Bundesbank festgelegten Basiszinssatzes gefordert. Dieser liegt seit dem 1. Juli 2013 bei -0,38 Prozent. Dementsprechend dürften die Zinsen auf den Überziehungskredit derzeit nicht mehr als 7,62 Prozent betragen.
Dispozinsen werden immer dann fällig, wenn ein Bankkunde sein Girokonto über das vorhandene Guthaben (Haben) hinaus belastet und ins Minus (Soll) rutscht. Um die für eine Kontoüberziehung anfallenden Strafzahlungen zu reduzieren, räumt die Bank ihren Kunden bei ausreichender Bonität einen Dispokredit ein. Auf die Kreditsumme fallen Dispozinsen an, die meist deutlich über denen eines gewöhnlichen Ratenkredits liegen. Nach der jüngsten Leitzinssenkung der EZB hatten die Deutsche Bank, die Berliner Bank und die Cortal Consors in der vergangenen Woche bereits ihre Zinsen auf den Dispokredit gesenkt – weitere Institute wollen nachziehen.