BGH: Sparkassen dürfen Girokonten nicht ohne Grund kündigen
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Sparkassen dürfen Girokonten nicht ohne Grund kündigen. Das entschied der BGH am Dienstag.
In der Entscheidung des XI. Zivilsenats des BGH wurde zudem darauf hingewiesen, dass für Sparkassen höhere Anforderungen gelten würden, da diese öffentlich-rechtliche Kreditinstitute darstellen. Beispielsweise sind Sparkassen in zahlreichen Bundesländern Deutschlands auch dazu verpflichtet, ein Girokonto für jedermann anzubieten. Dieser sogenannte Kontrahierungszwang, also die rechtliche Verpflichtung einen Vertrag zu schließen, ist in vielen Bundesländern im Sparkassengesetz verankert.
Experten zufolge sollen von dem Urteil etwa 300 der insgesamt 400 Sparkassen in Deutschland betroffen sein. Zahlreiche Sparkassen müssen nun ihre Kündigungsklauseln überarbeiten. In der Vergangenheit wurden Konten nach Angaben von Verbraucherschützern bereits aufgrund einer geplatzten Lastschrift gekündigt.
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