Kostenvergleich der Krankenkassen
- Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beiträge für verschiedene Personengruppen in der GKV
- Kosten sparen mit einem Wechsel der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung KostenDas Wichtigste zusammengefasst
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhebt einkommensabhängige Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro jährlich (2026), wobei der Gesamtbeitragssatz bei durchschnittlich 17,50 Prozent liegt (14,6% allgemeiner Beitragssatz plus 2,9% durchschnittlicher Zusatzbeitrag).
Bei Arbeitnehmern und Rentnern werden die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. der Krankenversicherung der Rentner übernommen, während Selbstständige den kompletten Beitrag selbst tragen müssen und ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro monatlich (Stand 2026) angesetzt wird.
Personen ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos familienversichert werden, während Empfänger von ALG I oder Bürgergeld ihre Krankenkassenbeiträge von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter bezahlt bekommen.
Durch einen Wechsel der Krankenkasse lässt sich Geld sparen, da die Kassen unterschiedliche Zusatzbeiträge erheben – dabei sollten jedoch nicht nur die Kosten, sondern auch die angebotenen Leistungen wie Wahltarife und Bonusprogramme berücksichtigt werden.

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Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich einkommensabhängig. Je höher das Einkommen eines Versicherten ist, desto höher sind in der Regel auch die zu zahlenden Beiträge.
Das Einkommen wird dabei bis zu einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) herangezogen. Gehalt, das darüber liegt, ist beitragsfrei.
Beiträge für verschiedene Personengruppen in der GKV
Auf das Einkommen wird ein bestimmter Beitragssatz erhoben. Dieser setzt sich aus dem gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von aktuell 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihre Zusatzbeiträge legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen bei 2,9 Prozent.
Kosten für Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Arbeitnehmer zahlen für ihre Krankenversicherung daher 8,75 Prozent ihres Einkommens bis zur BBG sowie die Hälfte des jeweiligen Zusatzbeitrags. Am Zusatzbeitrag beteiligt sich der Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2019.
Das Gleiche gilt für Auszubildende: Hier übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags.
| Monatsgehalt (Brutto) | Beitrag (Arbeitnehmer) | Beitrag (Arbeitgeber) |
|---|---|---|
| 2.500 Euro | 218,75 Euro | 218,75 Euro |
| 3.000 Euro | 262,50 Euro | 262,50 Euro |
| 3.500 Euro | 306,25 Euro | 306,25 Euro |
* Beitrag zur GKV von 17,50 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent), ohne Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Stand: 2026.
Kosten für Rentner
Auch versicherungspflichtige Rentner werden bei ihren Versicherungsbeiträgen unterstützt. Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags übernimmt bei ihnen die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auf Versorgungsbezüge wie etwa eine betriebliche Rente müssen sie allerdings den vollen Beitragssatz entrichten. Die Kosten für den Zusatzbeitrag kommen auch hier noch hinzu.
Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner
Freiwillig versicherte Rentner müssen den allgemeinen Beitragssatz zunächst ganz zahlen. Auf Antrag erhalten sie von ihrem Rententräger aber die Hälfte des Beitrags als Zuschuss. Gleichzeitig müssen sie auf Einnahmen wie Miet- oder Kapitaleinkünfte einen Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie den Zusatzbeitrag entrichten – bei versicherungspflichtigen Rentnern sind solche Einkünfte beitragsfrei.
Kosten für Selbstständige
Selbstständige müssen den Beitrag komplett alleine übernehmen. Wenn sie allerdings auf die Zahlung von Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit verzichten, gilt für sie ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent. Hinzu kommen die Kosten für den Zusatzbeitrag.
Alle Einnahmen zählen
Zur Beitragserhebung bei Selbstständigen werden nicht nur die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit herangezogen, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch weitere Einkünfte wie etwa Kapitalerträge.
Für gesetzlich versicherte Selbstständige wird in jedem Fall ein Mindestbeitrag fällig. Selbst wenn das tatsächliche Einkommen darunterliegt, wird grundsätzlich ein Mindesteinkommen in Höhe von 1.318,33 Euro pro Monat (Stand: 2026) angenommen.
Kosten für Personen ohne Einkommen
Personen ohne eigene Einnahmen, deren Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert sind, haben in der Regel einen Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung. Das gilt auch für Kinder unter bestimmten Altersgrenzen. Als mitversicherter Angehöriger müssen keine eigenen Beiträge bezahlt werden.
Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein – etwa weil der Ehepartner privat versichert ist –, müssen sich Personen ohne Einkommen freiwillig gesetzlich versichern. Um den Versicherungsbeitrag zu berechnen, wird von einem fiktiven Mindesteinkommen ausgegangen. Dieses Mindesteinkommen beträgt wie bei Selbstständigen 1.318,33 Euro pro Monat (Stand 2026). Darauf werden der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent – beziehungsweise 14,0 Prozent ohne Krankengeldanspruch – sowie der jeweilige Zusatzbeitrag fällig.
Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) I oder Bürgergeld
Arbeitslose, die ALG I oder Bürgergeld erhalten und gesetzlich versicherungspflichtig sind, müssen ihre Krankenkassenbeiträge nicht selbst bezahlen. Für Bezieher von ALG I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten. Bei Empfängern von Bürgergeld bezahlt das Jobcenter allerdings nur eine Pauschale, die den durchschnittlichen Zusatzbeitrag berücksichtigt.
Kosten sparen mit einem Wechsel der Krankenkasse
Da die Kassen neben dem allgemeinen Beitragssatz einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, können Versicherte mit dem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse bares Geld sparen. Zahlreiche Krankenkassen im Vergleich finden Sie bei CHECK24. Wenn Sie Ihre aktuelle Kasse im Beitragsrechner angeben, zeigen wir Ihnen Ihre jährliche Ersparnis bei einem Wechsel an – so sehen Sie Ihr Sparpotenzial auf einen Blick.
Bei einem Kassenwechsel sollten Sie aber nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse achten. So bieten zahlreiche Kassen etwa spezielle Wahltarife und Bonusprogramme oder Zuschüsse zu besonderen Behandlungen an.
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