Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihren Internetvertrag kündigen können:
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Mit dem CHECK24-Kündigungsservice übernehmen wir die Kündigung Ihres Internet-Vertrags für Sie. Für Sie ist dieser Service selbstverständlich kostenlos und die Kündigung Ihres Internettarifs wird umgehend an Ihren Anbieter weitergeleitet.
So funktioniert's:
Ergänzen Sie Ihre Daten & wählen Sie Ihren Anbieter aus.
Außerdem wird die Kunden- oder Vertragsnummer benötigt, um die Kündigung zügig zu bearbeiten.
Alles korrekt? Dann senden wir Ihre Kündigung an den Provider.
Nach der Zustellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. So kann nichts mehr schiefgehen!
Ihr Anbieter prüft die Kündigung & sendet Ihnen eine Bestätigung zu.
Darin finden Sie auch das Datum Ihres Vertragsendes.
Sie können Ihren Internetvertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen oder, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht, zu einem früheren Zeitpunkt. In beiden Fällen müssen Sie die Kündigungsfrist beachten.
Wie lang die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist sind, entnehmen Sie Ihrem Vertrag oder Ihrem Kundenkonto.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen in verschiedenen Fällen: bei Umzug, im Todesfall des Vertragsinhabers, bei einer Preiserhöhung oder anderen einseitigen Vertragsveränderungen durch den Anbieter, sowie bei nicht erbrachter Leistung durch den Anbieter.
Wenn Sie einen Internetvertrag abschließen, läuft dieser in der Regel über eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Solche Verträge haben meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt: Sie können den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Sogenannte Flex-Tarife haben kürzere Laufzeiten und entsprechend auch kürzere Kündigungsfristen. Diese Verträge laufen zum Beispiel häufig nur drei Monate und haben eine einmonatige Kündigungsfrist.
Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Verlängerung | |
Standard-Vertrag | 24 Monate | 3 Monate | 1 Monat |
Flex-Tarif | 3 Monate | 1 Monat | 1 Monat oder 14 Tage |
Monatlich kündbar | 1 Monat | 2 Wochen - 1 Monat | 1 Monat |
In den folgenden Fällen haben Sie bei Ihrem Internet-Vertrag ein Sonderkündigungsrecht: bei einem Umzug, im Todesfall des Vertragsinhabers, bei einer Preiserhöhung und bei nicht erbrachter Leistung. In allen vier Fällen müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn Sie umziehen und Ihr Tarif ist an der neuen Adresse nicht verfügbar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie dürfen mit einer Frist von einem Monat kündigen, auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Beim Tod des Vertragsinhabers räumen die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht ein. Ein Angehöriger oder Berechtigter muss die Kündigung vornehmen.
Wichtig ist, dass Sie der Kündigung einen Nachweis über den Tod (zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde) beilegen. Die meisten Internet-Anbieter beenden den Vertrag rückwirkend zum Sterbedatum.
Wenn Ihr Internetanbieter die Preise für seine Tarife während der Vertragslaufzeit erhöht, muss er Ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Sobald Ihr Anbieter Sie also über eine bevorstehende Preiserhöhung informiert, können Sie unter Berufung auf diese Preiserhöhung kündigen. Die Frist dazu beträgt meistens drei Monate.
Weicht die Internet-Geschwindigkeit erheblich, regelmäßig und wiederholt von der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab, können Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
Es ist wichtig, alle Abweichungen zu dokumentieren, dem Anbieter die Mängel frühzeitig mitzuteilen und ihm die Gelegenheit zu geben, diese zu beheben.
Detaillierte Informationen zu allen Fällen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen können, finden Sie im Ratgeber zum Internet-Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie Ihren Internet-Vertrag gekündigt haben, denken Sie an Folgendes:
Sind alle Internet-Verträge monatlich kündbar?
Nein, nicht alle Internet-Verträge sind monatlich kündbar. Standard-Verträge haben meistens eine Laufzeit von 24 Monaten. Erst wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, ist der Vertrag monatlich kündbar.
Viele Internetanbieter haben auch Flex-Verträge im Angebot. Hierbei handelt es sich um Verträge mit einer kurzen Vertragslaufzeit – zum Beispiel 3 Monate – oder ganz ohne Vertragslaufzeit. Internet ohne Vertragslaufzeit können Sie jederzeit monatlich kündigen.
Was passiert nach meiner Kündigung?
Sobald Sie Ihre Kündigung mit CHECK versendet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Die Kündigungsbestätigung von Ihrem Anbieter bekommen Sie direkt, nachdem Ihre Kündigung beim Anbieter bearbeitet ist. In der Kündigungsbestätigung finden Sie das Datum des Vertragsendes sowie den Anschalttermin.
Besitzen Sie geliehene Hardware von Ihrem Provider (z.B. einen WLAN-Router), dann müssen Sie diese spätestens 14 Tage nach dem Vertragsende zurückschicken.
Wird mein Telefonvertrag automatisch gekündigt?
Festnetzvertrag
In den meisten Fällen handelt es sich bei Internetanschlüssen um Kombiverträge für Internet und Festnetz. Der Telefonvertrag wird in diesem Fall automatisch mit dem Internetvertrag gekündigt.
Wenn Sie zwei getrennte Verträge für Internet und Festnetz haben, dann müssen Sie bei einem Anbieterwechsel selbst Ihren Telefonvertrag kündigen.
Mobilfunkvertrag
Sie haben Ihren Internet- und Handy-Vertrag beim selben Anbieter (und haben dafür einen Kombivorteil erhalten)? Trotzdem müssen Sie Ihren Internet- und Handy-Vertrag separat kündigen.
Natürlich können Sie bei CHECK24 sowohl Ihren Internet- als auch Ihren Handy-Vertrag kostenlos online kündigen.