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Wie kündige ich meinen Internetvertrag?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihren Internetvertrag kündigen können:

  1. Online im Kundenkonto Ihres Anbieters: Seit 2021 ist ein sogenannter Kündigungsbutton für alle online abgeschlossenen Verträge vorgeschrieben. Sie erhalten umgehend eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.
  2. Kündigung per E-Mail: Teilen Sie Ihrem Internet-Anbieter per E-Mail die Kündigung inklusive Kündigungszeitpunkt sowie Kunden- und Vertragsnummer für eine schnelle Bearbeitung mit. Hängen Sie das Kündigungsschreiben als PDF an.
  3. Kündigung per Brief: Am besten per Einschreiben mit Nachweis. Planen Sie die Postlaufzeit von zwei bis drei Werktagen ein. Das Schreiben sollte dieselben Informationen enthalten wie die Kündigung per E-Mail.
  4. Online-Kündigungsservices: Im Internet finden Sie viele Online-Kündigungsdienste, wie zum Beispiel den Internet-Kündigungsservice von CHECK24. Solche Dienste übernehmen die Kündigung für Sie.
Foto: CHECK24 Internet-Experte Saran Koppenhöfer

CHECK24 Internet-Experte

Saran Koppenhöfer

Kündigen Sie Ihren Internet-Vertrag nicht selbst, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. In diesem Fall übernimmt der neue Anbieter automatisch die fristgerechte Kündigung. So ist sichergestellt, dass der Wechsel unterbrechungsfrei durchgeführt werden kann.

Kundenbewertungen & Meinungen zum CHECK24 Internet-Vergleich

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CHECK24-Kündigungsserivce: Internet kündigen in 3 Schritten

Mit dem CHECK24-Kündigungsservice übernehmen wir die Kündigung Ihres Internet-Vertrags für Sie. Für Sie ist dieser Service selbstverständlich kostenlos und die Kündigung Ihres Internettarifs wird umgehend an Ihren Anbieter weitergeleitet.

So funktioniert's:

Ein stilisiertes Icon eines Laptops mit einem gelben Bildschirm und einer dunkelblauen Basis
Vertragsdaten eingeben

Ergänzen Sie Ihre Daten & wählen Sie Ihren Anbieter aus.

Außerdem wird die Kunden- oder Vertragsnummer benötigt, um die Kündigung zügig zu bearbeiten.

Ein geschlossener Briefumschag in blau und gelb
Kündigung abschicken

Alles korrekt? Dann senden wir Ihre Kündigung an den Provider. 
Nach der Zustellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. So kann nichts mehr schiefgehen!

Illustration: gelbes Häckchen in blauer Box
Bestätigung erhalten

Ihr Anbieter prüft die Kündigung & sendet Ihnen eine Bestätigung zu.

Darin finden Sie auch das Datum Ihres Vertragsendes.

Ein grauer Kreis mit einem grauen Ausrufezeichen innen

Wichtig

Bei vielen Anbietern übernimmt CHECK24 die Internet-Kündigung für Sie. Bei einigen Anbietern werden Sie auf die Webseite des Providers weitergeleitet, um die Kündigung selbst einzureichen. 

Wann kann ich mein Internet kündigen?

Sie können Ihren Internetvertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen oder, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht, zu einem früheren Zeitpunkt. In beiden Fällen müssen Sie die Kündigungsfrist beachten

Wie lang die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist sind, entnehmen Sie Ihrem Vertrag oder Ihrem Kundenkonto.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen in verschiedenen Fällen: bei Umzug, im Todesfall des Vertragsinhabers, bei einer Preiserhöhung oder anderen einseitigen Vertragsveränderungen durch den Anbieter, sowie bei nicht erbrachter Leistung durch den Anbieter.

Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit

Wenn Sie einen Internetvertrag abschließen, läuft dieser in der Regel über eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Solche Verträge haben meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt: Sie können den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. 

Sogenannte Flex-Tarife haben kürzere Laufzeiten und entsprechend auch kürzere Kündigungsfristen. Diese Verträge laufen zum Beispiel häufig nur drei Monate und haben eine einmonatige Kündigungsfrist.

Kündigungsfristen & Laufzeiten für Internet im Überblick

MindestlaufzeitKündigungsfristVerlängerung
Standard-Vertrag24 Monate3 Monate1 Monat
Flex-Tarif3 Monate1 Monat1 Monat oder 14 Tage
Monatlich kündbar1 Monat2 Wochen - 1 Monat1 Monat

Internet kündigen mit Sonderkündigungsrecht

In den folgenden Fällen haben Sie bei Ihrem Internet-Vertrag ein Sonderkündigungsrecht: bei einem Umzug, im Todesfall des Vertragsinhabers, bei einer Preiserhöhung und bei nicht erbrachter Leistung. In allen vier Fällen müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

1. Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Wenn Sie umziehen und Ihr Tarif ist an der neuen Adresse nicht verfügbar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie dürfen mit einer Frist von einem Monat kündigen, auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Illustration eines blauen Hauses mit einem gelben Kreis unten rechts, in dem ein X ist.
Vertrag ist nicht verfügbar
  • Voraussetzung: Tarif an neuer Adresse nicht verfügbar
  • Prüfung: Verfügbarkeit vorab prüfen
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Nachweis: Meldebestätigung
Illustration eines blauen Hauses mit einem gelben Kreis unten rechts, in dem ein Haken ist
Vertrag ist verfügbar
  • Voraussetzung: Tarif an neuer Adresse verfügbar
  • Prüfung: Vorab über Verfügbarkeitsprüfung
  • Kosten: 30 - 70 € je nach Anbieter
  • Frist: Umzug 4 – 6 Wochen vor Termin anmelden
2. Im Todesfall des Vertragsinhabers

Beim Tod des Vertragsinhabers räumen die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht ein. Ein Angehöriger oder Berechtigter muss die Kündigung vornehmen. 

Wichtig ist, dass Sie der Kündigung einen Nachweis über den Tod (zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde) beilegen. Die meisten Internet-Anbieter beenden den Vertrag rückwirkend zum Sterbedatum

3. Bei einer Preiserhöhung

Wenn Ihr Internetanbieter die Preise für seine Tarife während der Vertragslaufzeit erhöht, muss er Ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Sobald Ihr Anbieter Sie also über eine bevorstehende Preiserhöhung informiert, können Sie unter Berufung auf diese Preiserhöhung kündigen. Die Frist dazu beträgt meistens drei Monate.

4. Bei nicht erbrachter Leistung

Weicht die Internet-Geschwindigkeit erheblich, regelmäßig und wiederholt von der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab, können Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.

Es ist wichtig, alle Abweichungen zu dokumentieren, dem Anbieter die Mängel frühzeitig mitzuteilen und ihm die Gelegenheit zu geben, diese zu beheben.

Detaillierte Informationen zu allen Fällen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen können, finden Sie im Ratgeber zum Internet-Sonderkündigungsrecht.

Illustration mit verschiedenen Gründen für eine außerordentliche Kündigung eines Internetvertrags, darunter Umzug, Preiserhöhung, nicht erbrachte Leistungen und Kulanz im Sterbefall.

Was muss ich nach der Kündigung meines Internet-Tarifs beachten?

Wenn Sie Ihren Internet-Vertrag gekündigt haben, denken Sie an Folgendes:

  • Schicken Sie geliehene Geräte, wie WLAN-Router, Modem oder Receiver, zurück an den Anbieter. Andernfalls kann er Ihnen die Kosten für die Geräte in Rechnung stellen.

Häufige Fragen zur Internet-Kündigung

Sind alle Internet-Verträge monatlich kündbar?

Pfeil

Nein, nicht alle Internet-Verträge sind monatlich kündbar. Standard-Verträge haben meistens eine Laufzeit von 24 Monaten. Erst wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, ist der Vertrag monatlich kündbar. 

Viele Internetanbieter haben auch Flex-Verträge im Angebot. Hierbei handelt es sich um Verträge mit einer kurzen Vertragslaufzeit – zum Beispiel 3 Monate – oder ganz ohne Vertragslaufzeit. Internet ohne Vertragslaufzeit können Sie jederzeit monatlich kündigen. 

Was passiert nach meiner Kündigung?

Pfeil

Sobald Sie Ihre Kündigung mit CHECK versendet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Die Kündigungsbestätigung von Ihrem Anbieter bekommen Sie direkt, nachdem Ihre Kündigung beim Anbieter bearbeitet ist. In der Kündigungsbestätigung finden Sie das Datum des Vertragsendes sowie den Anschalttermin. 

Besitzen Sie geliehene Hardware von Ihrem Provider (z.B. einen WLAN-Router), dann müssen Sie diese spätestens 14 Tage nach dem Vertragsende zurückschicken. 

Wird mein Telefonvertrag automatisch gekündigt?

Pfeil

Festnetzvertrag

In den meisten Fällen handelt es sich bei Internetanschlüssen um Kombiverträge für Internet und Festnetz. Der Telefonvertrag wird in diesem Fall automatisch mit dem Internetvertrag gekündigt

Wenn Sie zwei getrennte Verträge für Internet und Festnetz haben, dann müssen Sie bei einem Anbieterwechsel selbst Ihren Telefonvertrag kündigen

Mobilfunkvertrag

Sie haben Ihren Internet- und Handy-Vertrag beim selben Anbieter (und haben dafür einen Kombivorteil erhalten)? Trotzdem müssen Sie Ihren Internet- und Handy-Vertrag separat kündigen

Natürlich können Sie bei CHECK24 sowohl Ihren Internet- als auch Ihren Handy-Vertrag kostenlos online kündigen.

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Annegret Wagner | CHECK24

CHECK24 Internet-Redakteurin

Annegret Wagner

Annegret Wagner ist seit 2011 beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für Internet-Tarife, Glasfaser, Kabel, DSL und Streaming.