Seit 1. April 2025 gibt es drei neue Berufskrankheiten
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
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München, 8.12.2010 | 11:00 | sge
Das gesellige Beisammensein mit den Arbeitskollegen auf der Weihnachtsfeier entwickelt sich nicht selten zu einer feucht-fröhlichen Angelegenheit. Als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung steht sie zwar unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Geschieht dem Arbeitnehmer am Ort der Feierlichkeit oder auf der Hin-bzw. Rückfahrt etwas, spielt u.a. sein Alkoholpegel eine entscheidende Rolle.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.