Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 8.12.2017 | 15:20 | kro
Wer auf dem Heimweg von der Arbeit vom Kollegen verprügelt wird, kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall geltend machen. Das zeigt ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.