Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 26.9.2013 | 15:15 | mtr
Ein Arbeitnehmer hat seinen gesetzlichen Unfallschutz verwirkt, weil er sich seine Verletzung nach einem privaten Telefongespräch zugezogen hatte, dass er während seiner Arbeitszeit führte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt hervor. Ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe nur dann, wenn die Arbeitszeit räumlich und zeitlich nur geringfügig unterbrochen wird, so das Urteil der Richter.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.