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Finanztest nimmt Einlagensicherung ausländischer Banken unter die Lupe

| bme

Das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest nahm die Einlagensicherung europäischer Banken unter die Lupe. Die Einlagensicherungssysteme in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Schweden, Luxemburg und Österreich werden in dem Bericht für stabil befunden. Konkret nennt das Magazin 18 Auslandsbanken mit Niederlassungen in Deutschland, bei denen die deutsche Einlagensicherung im Pleitefall greift.
Sparschwein Einlagensicherung

Bei 18 Auslandsbanken mit Niederlassungen in Deutschland greift auch die deutsche Einlagensicherung.

Bei den 18 Auslandsbanken - Consorsbank, PSA Direktbank, Renault Bank direkt, Bank of Scotland, Barclays Bank, ICICI Bank, Credit Europe, DHB, Garantibank, Moneyou, NIBC, Triodos, Autobank, Denizbank, VTB Direktbank, Sberbank Direct, Vakifbank und Rabo Direct – sind die Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Kunde über die Einlagensicherung im Land des Hauptsitzes geschützt. Bei der Consorsbank greift hier beispielsweise die französische Einlagensicherung, bei der Barclays Bank die britische. Darüber hinaus sind diese Auslandsbanken auch Mitglied im Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und somit sind auch Beträge über 100.000 Euro bis zu einer gewissen Grenze geschützt.

Kunden einer Bank, die eine Zweigstelle in Deutschland unterhält und den Sitz in der Europäischen Union hat, müssen sich künftig im Pleitefall zudem um nichts mehr kümmern. Formalien wie etwa Entschädigungsanträge in Fremdsprachen und Identitätsbestätigungen müssen nicht mehr vom Kunden selbst gestellt werden, sondern werden von der entsprechenden Bank automatisch an die deutsche Einlagensicherung übermittelt. Diese neue Regelung ist Teil der Einlagensicherungsrichtlinie, die am 3. Juli in Kraft trat.

Durch die Europäische Einlagensicherung werden zudem auch die Sicherungssysteme von Ländern wie Bulgarien, Italien oder Portugal dem Finanztest-Bericht zufolge gestärkt. Denn die neue Regelung sieht vor, dass alle Mitgliedsstaaten bis Ende 2023 Rücklagen von 0,8 Prozent der geschützten Einlagen in ihren nationalen Sicherungsfonds einzahlen müssen.

Die Europäische Einlagensicherung bringt noch weitere Verbesserungen für Verbraucher. Beispielsweise sind die Einlagen auf Fremdwährungskonten nun ebenfalls bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Darüber hinaus können auch höhere Beträge von bis zu 500.000 Euro sechs Monate lang über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sein, sofern ein besonderer Fall vorliegt. Als besonderer Fall gilt beispielsweise der Verkauf einer Immobilie, Heirat, Scheidung, Ruhestand, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung, Krankheit, Invalidität und vieles mehr.