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Banken versenden derzeit Informationen zur Einlagensicherung
| lsc

Ob Tagesgeld, Festgeld oder Girokonto, die Einlagensicherung schützt Einlagen auf diesen Konten bis zu 100.000 €.
Seit diesem Jahr sind Geldhäuser per Gesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden einmal jährlich Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund erhalten derzeit Bankkunden, die Tagesgeld-, Festgeld oder anderer Sparprodukte besitzen, in ganz Deutschland Post von ihren Kreditinstituten.
Wer eine solche Zusendung von seiner Bank bereits in seinem digitalen bzw. analogen Briefkasten vorgefunden hat, braucht sich nicht zu sorgen. Das Schutzniveau der Einlagensicherung bleibt bestehen, die Banken kommen lediglich ihrer neuen Informationspflicht nach, die die Umsetzung der europäischen Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht mit sich bringt.
Alle deutschen Einlagensicherungssysteme sind dem europäischen Gesetz zur Einlagensicherung unterworfen, das – wie bereits erwähnt – seit diesem Jahr in Deutschland auch nationales Recht darstellt. Es schreibt vor, dass Banken als auch Sparkassen 100.000 Euro pro Kunde und Bank schützen und im Ernstfall erstatten müssen.
Die Infos im Detail
In dem Informationsschreiben gibt die Bank Details über das für sie zuständige Einlagensicherungssystem bekannt. So informiert sie zum Beispiel über die Sicherungsobergrenze, also wie viel Geld im Falle einer Bankenpleite maximal an den Kunden rückerstattet werden muss, über die Erstattungsfrist, d.h. bis wann die Rückzahlung erfolgen muss, und über die Währung, in der sie erfolgt. Zudem werden die Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems angeführt.Einlagensicherungssysteme in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene Einlagensicherungssysteme. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben je ein eigenes. Hier garantieren sich die einzelnen Institute untereinander, dass sie sich gegenseitig Hilfe leisten, sollte eine Bankenpleite drohen. Für Privatbanken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Darüber hinaus können sie auch in einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds einzahlen und somit Kundeneinlagen über 100.000 Euro absichern.Alle deutschen Einlagensicherungssysteme sind dem europäischen Gesetz zur Einlagensicherung unterworfen, das – wie bereits erwähnt – seit diesem Jahr in Deutschland auch nationales Recht darstellt. Es schreibt vor, dass Banken als auch Sparkassen 100.000 Euro pro Kunde und Bank schützen und im Ernstfall erstatten müssen.
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