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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie in der Übersicht der teilnehmenden Versicherer.

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    Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue

    CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2024” den ersten Rang.

    Weitere Informationen finden Sie unter Auszeichnungen für CHECK24.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Als Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherte Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter und Tarif ab.

Zudem kann es in ein und demselben Tarif jeweils unterschiedliche Wartezeiten für die einzelnen Bausteine geben. Während ein Tarif beispielsweise keine Wartezeit für den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet und in diesem Bereich sofort greift, kann es drei Monate dauern, bis der Privatrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz beansprucht werden kann.

Dauer der Wartezeit einer Rechtsschutzversicherung

Für die Dauer der Wartezeit – auch Karenzzeit genannt – gilt in den meisten Fällen:
Rechtsschutz-BausteinDauer der Wartezeit

Verkehrsrechtsschutz: 0 Monate

Privatrechtsschutz: 3 Monate

Berufsrechtsschutz: 3 Monate

Mietrechtsschutz: 3 Monate

Vermieterrechtsschutz: 3 Monate

Dies sind jedoch nur Richtwerte, die tarifabhängig abweichen können. Für Tarife, die für Sie infrage kommen, lohnt es sich daher, die Wartezeiten verschiedener Bausteine mit dem Detailvergleich zu prüfen.

Wartezeit bei Erweiterung Ihres Rechtsschutzes

Ist abzusehen, dass sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, sollten Sie frühzeitig über den Abschluss eines Rechtsschutzes beziehungsweise über die Erweiterung Ihres Rechtsschutzes nachdenken. Der Grund: Erweitern Sie Ihre bestehende Versicherung um einen Baustein, gilt für diesen die vom Versicherer vorgesehene Wartezeit, auch wenn die Wartezeiten für die anderen Bausteine bereits verstrichen sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Sie kaufen sich eine Wohnung und haben vor, diese zu vermieten.
  • Sie beginnen nach längerer Selbstständigkeit wieder eine Festanstellung.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit beim Anbieterwechsel

Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfallen die Wartezeiten beim neuen Versicherer für die Rechtsbereiche, die schon im vorherigen Vertrag abgesichert waren. Dadurch kann der Versicherungsschutz beim neuen Anbieter sofort beginnen – ohne erneute Wartefrist. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Vertrag zeitlich nahtlos an das Ende des alten anknüpft.

Egal, ob mit oder ohne Wartezeit: Eine günstige und leistungsstarke Rechtsschutzversicherung für Ihren individuellen Absicherungswunsch finden Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechtsschutzrechner.

Leistung hängt nicht nur von der Wartezeit ab

Unabhängig von den Wartezeiten des jeweiligen Tarifs leistet die Rechtsschutzversicherung nicht bei Rechtsstreitigkeiten, die

  • bereits vor Vertragsabschluss eintreten oder
  • ihre Ursache bereits vor dem Zeitpunkt des Abschlusses haben.

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung trotz laufendem Verfahren oder rückwirkend abschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung können Sie auch abschließen, wenn Sie gerade ein laufendes Gerichtsverfahren haben. Allerdings bringt Ihnen das für das laufende Verfahren nichts. Versicherungsleistungen können Sie nicht für Konflikte in Anspruch nehmen, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Sollten Sie nach Ihrem laufenden Verfahren eine Revision oder Berufung anstreben, ist diese demnach auch nicht versichert.

Diese Regelung gilt unabhängig von den Wartezeiten, die je nach Tarif für bestimmte Leistungsbausteine bestehen können.

Um bei Rechtsstreitigkeiten abgesichert zu sein, ist es daher empfehlenswert, auf Veränderungen in der Lebenssituation zeitnah zu reagieren und frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen beziehungsweise den vorhandenen Versicherungsschutz anzupassen.

Waren Sie beispielsweise längere Zeit selbstständig tätig und beginnen nun wieder eine Festanstellung, sollten Sie über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung inklusive Berufsrechtsschutz oder eine entsprechende Erweiterung Ihres vorhandenen Tarifs nachdenken. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Wohnung kaufen und diese vermieten – hier ist der Vermieterrechtsschutz sinnvoll.

Häufige Fragen zur Wartezeit

  • Die Wartezeiten sollen sicherstellen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich eine Rechtsstreitigkeit andeutet oder bereits eingetreten ist. Andernfalls müsste die Versicherungsgemeinschaft hohe Kosten tragen, sodass die Preise für die Rechtsschutztarife anderer Versicherungsnehmer stark ansteigen würden.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wartezeit für Ihren Rechtsschutz entfallen. Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung nachweisen können, dass Sie bereits zuvor über eine Rechtsschutzversicherung im gleichen Umfang verfügt haben und der Versicherungsschutz lückenlos in den neuen Versicherungsvertrag mündet, kann der Rechtsschutz sofort greifen. Der Entfall der Wartezeit steht unter Vorbehalt der individuellen Antragsprüfung Ihrer neuen Rechtsschutzversicherung.

  • Erweitern Sie ihren Rechtsschutz, gilt für den neuen Rechtsbereich die vom Versicherer vorgesehene Wartezeit. Daher empfiehlt es sich, neue Leistungen immer frühzeitig abzuschließen.

  • Wenn die Laufzeit des neuen Vertrags direkt an das Ende des alten Vertrags anschließt, kann die Wartezeit für schon zuvor abgesicherte Leistungen entfallen. Die Prüfung hiervon geschieht durch die neue Versicherung. Für zusätzliche Bausteine gelten die beim neuen Versicherer üblichen Wartezeiten.

  • Leistungen der Rechtsschutzversicherung können nur nach Ende der Wartezeit in Anspruch genommen werden. Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit auftreten, sind deshalb nicht abgesichert. Der Schutz besteht auch dann nicht, wenn die Gerichtsverhandlung erst nach Ablauf der Wartezeit stattfindet.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wartezeit für Ihren Rechtsschutz entfallen. Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung nachweisen können, dass Sie bereits zuvor über eine Rechtsschutzversicherung im gleichen Umfang verfügt haben und der Versicherungsschutz lückenlos in den neuen Versicherungsvertrag mündet, kann der Rechtsschutz sofort greifen. Der Entfall der Wartezeit steht unter Vorbehalt der individuellen Antragsprüfung Ihrer neuen Rechtsschutzversicherung.