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ConceptIF Rechtsschutz

Kundenbewertungen & Tarife ab 22,94 € im Vergleich

Tarif-Highlights der ConceptIF Rechtsschutzversicherung im Überblick

  • Flexibler Tarifwechsel 
    Die ConceptIF bietet eine große Tarifauswahl mit flexiblen Wechselmöglichkeiten zwischen den Tarifen. 

  • Schnelle Bearbeitung im Schadenfall 
    Durch die Allianz Versicherungs-AG als Risikoträger garantiert die ConceptIF eine schnelle Schadenbearbeitung. 

  • Kostenlose Erstberatung 
    Bei einem Rechtsfall profitieren Kunden der ConceptIF von einer kostenlosen Beratung durch einen Anwalt vor Ort.

  • Mediation inklusive
    Mediation, eine Form der außergerichtlichen Streitschlichtung, ist beitragsfrei mit abgesichert. 

  • Wenig unnötiger Papierkram
    Versicherungs-Dokumente kommen bequem per E-Mail.

  • Wartezeit von 0-3 Monaten 
    Mit wenigen Ausnahmen haben die Tarife eine marktübliche Sperrfrist. Nach spätestens 3 Monaten können alle Leistungen des Tarifs genutzt werden.

Kundenbewertungen ConceptIF Rechtsschutz

4,2 von 5 Sternen
(161 Kundenbewertungen)
  • 5 Sterne
    96
  • 4 Sterne
    31
  • 3 Sterne
    10
  • 2 Sterne
    7
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  • Alle Kommentare anzeigen
  • Izzet B.Rechtsfall27.11.24

    İch bin zu Frieden

  • Swetlana J.Rechtsfall19.09.24

    Bisher konnte ich keinen Rechtsfsll durch die Rechtsschutzversicherung abdecken. Erstberatung ist eher mangelhaft.

  • Angelo C.Rechtsfall18.08.24

    Alles ok bis jetzt.

  • Abdul-Tawab H.Angebot16.08.24

    Schnelle übersicht, detaillierte Information, super tolle Menüführung haben das Prozess und Bearbeitung vereinfacht.

  • Michael Franz S.Rechtsfall29.07.24

    Die Versicherung ist garnicht bei denen, die sind auch nur Vermittler, so was blödes

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Häufige Fragen zur ConceptIF Rechtsschutzversicherung

  • Kann ich die ConceptIF nur über das Onlineportal erreichen?

    Obwohl die ConceptIF ein Onlineversicherer ist, kann man sich über die telefonische Hotline persönlich betreuen lassen. So lassen sich allgemeine Fragen und Änderungen problemlos und schnell über das Telefon klären.

  • Übernimmt die ConceptIF die Schadenbearbeitung selbst?

    Die Schadenbearbeitung der ConceptIF wird von der Allianz Versicherungs-AG übernommen. Schadenfälle werden direkt an die Allianz zur Prüfung weitergeleitet. Die Allianz entscheidet auch über die Deckung, weshalb alle Fragen zum Schadenfall mit der Allianz direkt besprochen werden können.

  • Kann ich mit den Tarifen der ConceptIF Unterhalt einklagen?

    Die Abdeckung des Unterhaltsrechts ist eine der Besonderheiten der ConceptIF. Mit dem Complete Plus Tarif ist man für gerichtliche Verfahren bis zu einer Deckungssumme von 3.000 € abgesichert.

  • Erhalte ich die Dokumente postalisch oder per E-Mail?

    Als Onlineversicherer versendet die ConceptIF ihre Unterlagen per E-Mail. Kunden können diese drucken und abheften oder digital speichern, sodass sie immer griffbereit sind.

  •  Kann ich bestimmte Bereiche über die ConceptIF absichern?

    Bei der ConceptIF kann man zwischen vier Tarifen wählen. Je nach Leistungswunsch können so verschiedene Risiken ausreichend abgesichert werden.

Über die ConceptIF Rechtsschutzversicherung

Allgemein

Die ConceptIF AG wurde im Jahr 1999 gegründet. Der Assekuradeur, Konzeptentwickler und Dienstleister für mehr als 80 Versicherer hat seinen Unternehmenssitz in Hamburg. Beim Service legt die ConceptIF vor allem Wert auf schnelle Antragsprozesse, Transparenz sowie eine professionelle Schadenbearbeitung.

Bausteine

Die conceptIF bietet Leistungen aus den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen an. Kunden können Tarife individuell zusammenstellen und damit auch die Beitragshöhe selbst beeinflussen.

Zahlen und Fakten

Der digitale Versicherer zählte im Jahr 2023 einen Bestand von über 400.000 Rechtsschutz-Verträgen.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.

Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.

Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 22.000€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.

Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.

Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.

Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.

Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.

Alle Kunden, die über CHECK24 ihre Versicherung abgeschlossen haben, können ihren gewählten Versicherer nach Versicherungsbeginn bewerten.