Mietsachschäden

Als Mietsachschäden werden Schäden an gemieteten Räumen, Gebäuden oder Einrichtungsgegenständen bezeichnet. Beispiele für Mietsachschäden sind:

  • Sie lassen sich ein Bad ein und vergessen, den Wasserhahn abzudrehen. Die Wanne läuft über, das Wasser fließt ins Gemäuer. Infolgedessen muss die Wand aufgestemmt sowie der Putz erneuert werden.
  • Beim Haare trocknen fällt Ihnen der Föhn aus der Hand und beschädigt dabei den Badewannenrand.
  • In einer Ferienwohnung schütten Sie versehentlich Rotwein auf die weiße Polstergarnitur.

Ob die Privathaftpflicht für Mietsachschäden aufkommt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bis zu welcher Höhe Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Einrichtung abgesichert sind, zeigt ein Blick in den Detailvergleich.

Tipp: Wenden Sie im Vergleichsrechner den Filter „Mietsachschäden” an, werden Ihnen nur Tarife mit dieser Leistung angezeigt. Durch das Setzen des Filters „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz” sehen Sie außerdem nur Tarife, die – gemäß der Stiftung-Warentest-Empfehlung – Mietsachschäden mit mindestens 300.000 Euro absichern.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen typische Verschleißerscheinungen sowie Abnutzungen und Schäden durch übermäßigen Gebrauch der Mietobjekte. Auch Schäden an Heizungen, Anlagen zur Warmwasserbereitung, Elektrogeräten, Gasanlagen und anderen Maschinen sind üblicherweise nicht versichert.

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