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Bei der Mietkautionsversicherung liegt ein Schadensfall vor, wenn der Vermieter die Kaution einfordert. Dies ist häufig der Fall, wenn der Mieter nach seinem Auszug Schäden in der Wohnung hinterlässt oder mit den Mietzahlungen in Verzug gerät.
Der Vermieter fordert die benötigte Summe dann direkt von der Versicherung ein. Dabei gibt es zwei Arten der Vorgehensweise: Die Bürgschaft auf ersten Anfordern oder die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern.
Bei der Bürgschaft auf ersten Anfordern erhält der Vermieter sofort die Kaution von der Versicherung. Diese kümmert sich dann darum, das Geld vom Mieter zurückzufordern.
Bei der Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern kann der Mieter der Forderung direkt widersprechen und zunächst klären, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
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