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BGH-Urteil: Deutsche Anleger dürfen gegen Ratingagenturen klagen
| sbi

Nach einem Urteil des BGH können Anleger Ratingagenturen vor deutschen Gerichten verklagen.
Anleger, die aufgrund von Bonitätsbewertungen der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) in riskante Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers investiert und Geld verloren haben, können vor deutschen Gerichten gegen die Agentur klagen. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof (BGH), wie das Handelsblatt am Donnerstagberichtet. In Deutschland sind rund 50.000 Anleger betroffen.
Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf ein Gesetz von 1877, demnach deutsche Gerichte für klagende Inländer zuständig sind. Die Deutschlandsprecherin der Ratingagentur S&P sagte dem Blatt, man vertrete die Auffassung, dass diese Art von Beschuldigungen haltlos sei. Damit bezog sie sich auf die Vorwürfe des Klägers. Lehman Brothers ging im September 2008 Bankrott - das Ereignis gilt als Auslöser für die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise. Im März 2012 hatte die Bank ihr Insolvenzverfahren offiziell beendet.
Im konkreten Fall hatte ein Rentner die Ratingagentur auf 30.000 Euro Schadensersatz verklagt. Er hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft, weil die Ratingagentur dem Institut trotz der sich abzeichnenden Probleme eine gute Bonität bescheinigt hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Klage bereits im November 2011 zugelassen, woraufhin S&P Berufung einlegte.
Der BGH hat mit dem aktuellen Urteil erstmals die Zuständigkeit deutscher Gerichtshöfe bestätigt. Der Anwalt des Klägers bezeichnete das Urteil dem Handelsblatt zufolge als Durchbruch. Anleger, die sich aufgrund des Ratings einer Agentur für eine Geldanlage entschlossen hatten, sei nun der Weg an die deutschen Gerichte geebnet, so der Jurist.
Im konkreten Fall hatte ein Rentner die Ratingagentur auf 30.000 Euro Schadensersatz verklagt. Er hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft, weil die Ratingagentur dem Institut trotz der sich abzeichnenden Probleme eine gute Bonität bescheinigt hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Klage bereits im November 2011 zugelassen, woraufhin S&P Berufung einlegte.
Der BGH hat mit dem aktuellen Urteil erstmals die Zuständigkeit deutscher Gerichtshöfe bestätigt. Der Anwalt des Klägers bezeichnete das Urteil dem Handelsblatt zufolge als Durchbruch. Anleger, die sich aufgrund des Ratings einer Agentur für eine Geldanlage entschlossen hatten, sei nun der Weg an die deutschen Gerichte geebnet, so der Jurist.
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