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Verdi klagt gegen Melde- und Beschwerderegister für Bankberater
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Bankberater im Kundengespräch: Das Melde- und Beschwerderegister soll Verbraucher vor Falschberatung schützen.
Verdi hat beim zuständigen Verwaltungsgericht in Frankfurt eine Klage gegen das im Jahr 2012 eingeführte Melde- und Beschwerderegister für Bankberater eingereicht. Wie die Gewerkschaft am Sonntag in Berlin mitteilte, sei das Register eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung, die Bankberater unter Generalverdacht stellen würde. Ziel sei es deshalb, dass sich letztlich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasse, ob die Datensammlung rechtmäßig ist.
Das Melde- und Beschwerderegister wurde als Reaktion auf die sich ausbreitende Finanzkrise bei der Finanzaufsicht BaFin eingereicht. Neben den Daten aller Berater werden hier auch Kundenbeschwerden gespeichert. Häufen sich die negativen Einträge eines Bankers, kann ihn die BaFin verwarnen, Bußgelder gegen ihn verhängen und im Extremfall ein Berufsverbot aussprechen. Dadurch sollen Anleger vor falscher Beratung geschützt und die Banken dazu animiert werden, in den Bereichen Anlageberatung und Vertrieb nur ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen.
Verdi kritisiert, dass Beschwerden von Kunden unabhängig davon gespeichert würden, ob sie berechtigt sind oder nicht. Bereits die Existenz eines amtlichen Melderegisters rücke die Kundenberater der Banken und Sparkassen gegenüber anderen Berufsständen in ein schlechtes Licht.
Die Gewerkschaft unterstütze deshalb auch Bankangestellte bei ihrem Bemühen, sich aus dem Melde- und Beschwerderegister streichen zu lassen. Entsprechende Anträge habe die Finanzaufsicht BaFin jedoch bisher mit Verweis auf die Gesetzeslage abgelehnt.
Verdi kritisiert, dass Beschwerden von Kunden unabhängig davon gespeichert würden, ob sie berechtigt sind oder nicht. Bereits die Existenz eines amtlichen Melderegisters rücke die Kundenberater der Banken und Sparkassen gegenüber anderen Berufsständen in ein schlechtes Licht.
Die Gewerkschaft unterstütze deshalb auch Bankangestellte bei ihrem Bemühen, sich aus dem Melde- und Beschwerderegister streichen zu lassen. Entsprechende Anträge habe die Finanzaufsicht BaFin jedoch bisher mit Verweis auf die Gesetzeslage abgelehnt.
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