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Bearbeitungsgebühren für Darlehen sind unwirksam
| sbi

Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe könnten Bearbeitungsgebühren bald der Vergangenheit angehören.
Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Karlsruhe wird Kreditnehmer freuen: Die Karlsruher Richter befanden die Klausel zur Zahlung von Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen als unwirksam. Damit könnten sich die Kosten für Darlehensnehmer verringern.
Brauchen Verbraucher schon bald keine Bearbeitungsgebühren mehr für ihren Kredit zu zahlen? Nach einem Gerichtsurteil des OLG dürfen Banken in Zukunft keine Vertragsklauseln für Kredite aufführen, in denen Bearbeitungsgebühren von mindestens 50 Euro oder aber zwei Prozent des Kreditbetrags gefordert werden. Diese Forderungen sind demnach unwirksam. Das letzte Wort in diesem Rechtsfall ist jedoch noch nicht gesprochen. Das OLG Karlsruhe gestattete der beklagten Bank die Revision. Damit der Beschluss rechtsgültig wird, muss der Bundesgerichtshof diesem Urteil noch zustimmen.
Das Urteil (Az. 17 U 192/10), welches am Freitag bekannt gegeben wurde, befindet das Verfahren der Bearbeitungsgebühren als nicht transparent. Für den Bankkunden sei es schwer zu erkennen, wofür die zusätzlich erhobenen Kosten anfallen. Zudem könne die Bank keine Bearbeitungsgebühren für eine Bonitätsprüfung erheben, da dieses Vorgehen keiner Dienstleistung entspricht. Die Kosten dürfen deshalb nicht an den Kunden weitergegeben werden. Hierbei handelt es sich einzig und allein um einen Prozess, der sich ausschließlich wegen des Vermögensinteresses des Kreditinstituts durchgeführt wird.
Schon in der Vorinstanz dieses Gerichtsverfahrens konnte die Schutzgemeinschaft der Bankkunden triumphieren. Das OLG Bamberg schlug sich bereits im August auf die Seite der Kreditnehmer und auch das OLG Dresden kam in seinem Urteil vom Dezember zu demselben Schluss. In einem weiteren Schritt entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) über die Zweckmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät allen, die bereits ein Darlehen aufgenommen haben, die Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Zukünftige Kreditnehmern sollten auf die Urteile der Oberlandesgerichte hinweisen und darauf drängen die Bearbeitungsgebühren herauszurechnen.
Das Urteil (Az. 17 U 192/10), welches am Freitag bekannt gegeben wurde, befindet das Verfahren der Bearbeitungsgebühren als nicht transparent. Für den Bankkunden sei es schwer zu erkennen, wofür die zusätzlich erhobenen Kosten anfallen. Zudem könne die Bank keine Bearbeitungsgebühren für eine Bonitätsprüfung erheben, da dieses Vorgehen keiner Dienstleistung entspricht. Die Kosten dürfen deshalb nicht an den Kunden weitergegeben werden. Hierbei handelt es sich einzig und allein um einen Prozess, der sich ausschließlich wegen des Vermögensinteresses des Kreditinstituts durchgeführt wird.
Schon in der Vorinstanz dieses Gerichtsverfahrens konnte die Schutzgemeinschaft der Bankkunden triumphieren. Das OLG Bamberg schlug sich bereits im August auf die Seite der Kreditnehmer und auch das OLG Dresden kam in seinem Urteil vom Dezember zu demselben Schluss. In einem weiteren Schritt entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) über die Zweckmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät allen, die bereits ein Darlehen aufgenommen haben, die Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Zukünftige Kreditnehmern sollten auf die Urteile der Oberlandesgerichte hinweisen und darauf drängen die Bearbeitungsgebühren herauszurechnen.
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