Risikolebensversicherung Häufige Fragen
In den CHECK24 FAQs zur Risikolebensversicherung finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um diese Versicherungsart
1. Wissenswertes zur Risikolebensversicherung
Eine genaue Analyse der Lebensumstände hilft vor Vertragsabschluss. Denn für alle Vorsorge-Situationen gibt es die passende Risikolebensversicherung.
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Mit der Risikolebensversicherung sorgt der Versicherte für seine Angehörigen oder Geschäftspartner vor. Finanzielle Belastungen können von Familie oder Unternehmen ferngehalten werden.
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2. Wann leistet die Risikolebensversicherung?
Die Versicherungssumme wird mit dem Tod des Versicherten fällig. Die Gesellschaft prüft aber zuerst, ob die Ansprüche rechtens sind oder ob ein Versicherungsausschluss vorliegt.
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In wenigen Fällen liegen Gründe vor, die eine Zahlung ausschließen. Das kann bei Selbstmord oder dem Tod in Krisengebieten der Fall sein. Das ist im Vertrag genau festgehalten.
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3. Fragen zum Leistungsumfang der Risikolebensversicherung
Zusatzversicherungen erweitern den Schutz der Vertragspartner. Der Versicherte kann sich zusätzlich gegen eine Berufsunfähigkeit absichern oder durch die Unfall-Zusatzversicherung eine höhere Auszahlung bei einem Unfalltod erreichen.
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4. Fragen zur Versicherungssumme und den Beitragssätzen
Die Versicherungssumme sollte die Angehörigen mindestens drei Jahre versorgen. Deshalb liegt der Richtwert beim Dreifachen des Bruttojahresverdiensts des Versicherten.
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Neben den Lebensumständen wie dem Eintrittsalter, Beruf, Hobbies, Erkrankungen oder Ernährung beeinflussen die Versicherungsdauer und –Summe den Beitrag. Geschlechtsspezifische Unterscheidungen sind ab Dezember 2012 nicht mehr erlaubt.
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Beiträge zur Risikolebensversicherung kann der Kunde nach Absprache mit der Versicherung in der Regel für einen festgelegten Zeitraum aussetzen. Der Versicherungsschutz bleibt intakt, die Versicherungssumme wird jedoch angepasst.
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Durch den Vergleichsrechner erhält der Kunde einen umfassenden Marktüberblick. Der Service ist für den Kunden transparent, schnell, einfach und kostenlos.
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5. Fragen zur steuerlichen Behandlung
Beiträge zur Risikolebensversicherung können bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Eine Versicherungssteuer fällt nicht an.
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6. Kündigung und Wechsel
Meist besteht bei der Risikolebensversicherung eine einmonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende. Bei unterjähriger Zahlweise ist die Kündigung zum Ende jedes Zahlzeitraums möglich.
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Beim Wechsel zu einem anderen Risikolebens-Versicherer sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten. Verbraucher sollten erst ein neues verbindliches Angebot einholen und dann kündigen.
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