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Eine Restschuldversicherung - auch Restkreditversicherung genannt - dient der Absicherung von Krediten und Hypothekendarlehen. Wenn die Tilgung eines Darlehens aufgrund eines Verdienstausfalls nicht mehr möglich ist, übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der Tilgungsraten.
Eine Risikolebensversicherung (RLV) mit fallender Versicherungssumme kann ebenfalls als Restschuldversicherung genutzt werden. Zwischen einer RLV mit fallender Versicherungssumme und einer "echten" Restschuldversicherung gibt es wesentliche Unterschiede, wann der Versicherungsschutz wirksam wird.
Um zum Beispiel ein Hypothekendarlehen für den Todesfall abzusichern, können Kreditnehmer eine RLV-Variante mit fallender Versicherungssumme abschließen. Bei dieser Versicherungsform nimmt die Versicherungssumme mit der Zeit in demselben Maße ab, wie der Kredit getilgt wird. Auch wenn die RLV zur Darlehenssicherung als Restschuldversicherung bezeichnet wird, bieten viele Assekuranzen Restschuldversicherungen an, deren Leistungsumfang über den einer einfachen RLV mit fallender Versicherungssumme hinausgeht.
Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme als Restkreditversicherung bietet jedoch in den meisten Fällen einen ausreichenden Versicherungsschutz, um Hypothekendarlehen abzusichern. Zumal eine solche Form der Restschuldversicherung günstig ist und die Möglichkeit enthält, die Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit auszusetzen.
Mithilfe unseres Risikolebensversicherung Rechners können Sie kostenlos und ganz bequem verschiedene Angebote der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme miteinander vergleichen. Wenn Sie beispielsweise ein Annuitätendarlehen absichern wollen und auf der Suche nach einer günstigen Restschuldversicherung sind, wählen Sie im Versicherungsrechner die Variante "fallende Versicherungssumme", bestimmen Laufzeit und Versicherungssumme und bekommen in wenigen Sekunden passende Angebote angezeigt.
Wichtig: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bei der Aufnahme eine Hypothekendarlehens, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Wenn Ihr Kreditgeber auf den Abschluss einer Restkreditversicherung besteht, können Sie sich diese selbst frei auswählen. Es ist sinnvoll und kostensparend, nicht einfach das erste Angebot einer Restschuldversicherung anzunehmen, sondern zu vergleichen.
Eine Restschuldversicherung kündigen ist im Grunde ganz einfach, sollte aber gut überlegt sein. In der Regel lässt sich eine Versicherung jährlich zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Die entsprechende Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Es empfiehlt sich jedoch immer, die Vertrags- bzw. Kündigungsbedingungen zu lesen, da es stets Abweichungen geben kann. Die Kündigung der Restschuldversicherung sollte übrigens immer schriftlich erfolgen; für die Kündigung der Risikolebensversicherung gilt normalerweise dasselbe.
Sind Darlehen und Restschuldversicherung fest gekoppelt, können Widderruf (innerhalb von 30 Tagen) oder die Kündigung einer Restschuldversicherung problematisch sein. In einem solchen Fall bleibt dem Darlehensnehmer im Grunde nur die Option der Umschuldung zum Ende des Vertrags - dafür ist keine Kündigung nötig. Bei einer Umschuldung während der Vertragslaufzeit ist jedoch meistens eine Vorfälligkeitsgebühr zu bezahlen. Wenn Sie den gesamten Kredit per Sondertilgung abbezahlen können, dann steht einer Kündigung der Restkreditversicherung meist nichts im Wege.
Um eine Restschuldversicherung zu kündigen, ist eine Umschuldung oft nicht rentabel. Eine Umschuldung lohnt sich meist nur, wenn ein sehr gutes alternatives Zinsangebot vorliegt. Daher ist es sinnvoll, vor dem Abschluss eines Darlehens und einer Risikolebens- oder Restschuldversicherung einen Versicherungsvergleich durchzuführen!
Tipp! Wer über eine RLV mit fallender Versicherungssumme verfügt, die gleichzeitig als Trägerversicherung fungiert (beispielsweise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung), muss bei der Kündigung dreierlei bedenken: