Rechtskraft
Der Begriff Rechtskraft kommt meist als Adjektiv (rechtskräftig) vor. Die Justiz unterscheidet zwischen einer formellen und einer materiellen Rechtskraft. Wenn ein richterlicher Beschluss oder ein Urteil rechtskräftig ist, dann ist in einem Rechtsstaat beides auch rechtsverbindlich.
Die im Gerichtsprozess unterlegene Partei oder der Kläger muss sich dem rechtskräftigen Urteil beugen, wenn alle juristischen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, d.h. wenn keine Möglichkeit auf Berufung, Revision oder Anrufung einer höheren Instanz besteht.
Auf schnelle und bequeme Art und Weise eine günstige Rechtsschutzversicherung finden
Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich muss nicht mühsam und zeitaufwendig sein. Unser Onlinerechner findet für Sie in wenigen Sekunden die beste und günstigste Privatrechtsschutzversicherung.