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Familienrechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Rechtsinteressen zeitlich und finanziell enorm entlasten. Privat-, Arbeits-, Miet-, Vermieter- und Verkehrsrechtsschutz sind im Prinzip die Grundformen der Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung übernimmt in der Regel sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten und jede dieser Versicherungsform enthält diverse Rechtsschutz-Leistungen, wie z.B. einen Schadenersatz-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz.
Leistungsart und - umfang sind ebenso wie die Beitragshöhe vom Anbieter abhängig wie die Beitragshöhe. Manche Rechtsschutzversicherungen können nur in Kombination mit dem Baustein Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Darunter fallen der Berufs-, Vermieter-, Miet- und Hausbesitzer Rechtsschutz. Die private Rechtsschutzversicherung bieten viele Versicherer für eine einzelne Person (Single-Tarif) oder für Mehrere als Familienrechtsschutz an. Wahlweise gibt es die Police auch für Selbstständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Familienrechtsschutz und Rechtsschutz Single-Tarif
Rechtsschutzversicherungen werden prinzipiell nach dem Bausteinprinzip abgeschlossen. Auf diese Weise kann jeder Versicherungsnehmer die Versicherungsleistungen (z.B. Verkehrs- oder Mietrechtsschutz) auf seine individuellen Bedürfnisse abstimmen. Eine Rechtsschutzversicherung wird meist als Single- oder als Familientarif angeboten (die Familienrechtsschutzversicherung gibt es für Verheiratete oder Personen in einer eheähnlichen Partnerschaft).
Bei einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung, die als Familienrechtsschutz abgeschlossen wird (egal ob für Selbstständige, Nicht-Selbstständige, Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst), sind außerdem unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres mitversichert. Sobald ein volljähriges Kind jedoch dauerhaft einen bezahlten Beruf ausübt, muss es sich selbst versichern.
Da beim Rechtsschutz-Singletarif nur eine Person versichert ist, ist hier der Versicherungsbeitrag geringer als bei einem Familientarif. Der Grund: Je weniger Personen versichert sind, desto geringer ist das Risiko, dass Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Deshalb ist der Single-Tarif bzw. der Tarif für unverheiratete Personen günstiger. Im Übrigen ist oft auch der Beitrag für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst preiswerter. Am besten führen Sie gleich einen Versicherungsvergleich durch!
Versicherungsvergleich: Rechtsschutzversicherung Tarife
Viele Rechtsschutzversicherer bieten Rechtsschutzversicherungen zu Spezialtarifen oder als Rechtsschutzpakete an. So gibt es Premium-, Basis-, Single- oder Familientarife sowie Tarife für Selbstständige, Beamte oder Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Damit Sie die Übersicht über die unterschiedlichen Tarifvarianten behalten und eine passende und günstige Rechtsschutzversicherung finden, führen Sie am besten einen Tarif- und Preisvergleich durch.
Wer beispielsweise einen Rechtsschutz-Singletarif möchte, verneint beim Vergleichsrechner einfach den Punkt "Verheiratet / in eheähnlicher Gemeinschaft". Personen, die verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und Kinder haben, bejahen den eben genannten Punkt. In wenigen Sekunden zeigt Ihnen der Rechner passende Tarife. Klicken Sie anschließend auf den Punkt Tarifdetails, können Sie die verschiedenen Tarifangebote bequem anhand ihrer Leistungen vergleichen. Der Rechner ermöglicht es Ihnen, je nach Ihrer beruflichen oder privaten Situation (Firmen- oder Familienrechtsschutz etc.) die verschiedenen Rechtsschutzbausteine miteinander zu kombinieren.




