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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Deckungszusage

Die Deckungszusage ist nach Eintritt eines Rechtsfalls für den Versicherungsnehmer von großer Bedeutung. Mit der Deckungszusage erfüllt der die Rechtsschutzversicherung ihre vertragliche Pflicht. Sie übernimmt nun die Wahrung, Wahrnehmung und Verteidigung der Rechte des Versicherten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt beispielsweise in einem Verkehrsrechtsschutz-Prozess sämtliche Verfahrens-, Zeugen-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten. Jedoch kommt es bei der Erbringung der Leistungen stets auf den Leistungsumfang, die vertraglich festgeschriebene Deckungssumme und den Geltungsbereich an.

Sollten die Gerichtskosten die Deckungssumme ab einem bestimmten Gerichtstag an überschreiten und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ausgeschöpft sein, muss der Versicherte sämtliche weiteren Kosten des Verfahrens selbst bezahlen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt den Prozess weiterzuführen, kann das Verfahren oftmals nicht mehr weitergeführt werden. Daher ist es wichtig vor Vertragsschluss die Selbstbeteiligung, den Leistungsumfang und die Deckungssumme vorsichtig zu bestimmen. Bevor man eine Rechtschutzversicherung abschließt ist es oftmals sinnvoll die verschiedenen Anbieter und ihre Konditionen und Leistungsangebote zu vergleichen. Gerade hinsichtlich Deckungssumme und Leistungsumfang besteht oftmals ein großer Unterschied bei den Versicherungsbeiträgen.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.