Deckungszusage
Die Deckungszusage ist nach Eintritt eines Rechtsfalls für den Versicherungsnehmer von großer Bedeutung. Mit der Deckungszusage erfüllt der die Rechtsschutzversicherung ihre vertragliche Pflicht. Sie übernimmt nun die Wahrung, Wahrnehmung und Verteidigung der Rechte des Versicherten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt beispielsweise in einem Verkehrsrechtsschutz-Prozess sämtliche Verfahrens-, Zeugen-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten. Jedoch kommt es bei der Erbringung der Leistungen stets auf den Leistungsumfang, die vertraglich festgeschriebene Deckungssumme und den Geltungsbereich an.
Sollten die Gerichtskosten die Deckungssumme ab einem bestimmten Gerichtstag an überschreiten und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ausgeschöpft sein, muss der Versicherte sämtliche weiteren Kosten des Verfahrens selbst bezahlen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt den Prozess weiterzuführen, kann das Verfahren oftmals nicht mehr weitergeführt werden. Daher ist es wichtig vor Vertragsschluss die Selbstbeteiligung, den Leistungsumfang und die Deckungssumme vorsichtig zu bestimmen. Bevor man eine Rechtschutzversicherung abschließt ist es oftmals sinnvoll die verschiedenen Anbieter und ihre Konditionen und Leistungsangebote zu vergleichen. Gerade hinsichtlich Deckungssumme und Leistungsumfang besteht oftmals ein großer Unterschied bei den Versicherungsbeiträgen.
Private Rechtsschutzversicherung jetzt kostenlos vergleichen und sparen
Führen Sie jetzt den simplen Preisvergleich der Rechtsschutzversicherung durch und sparen Sie somit jede Menge Zeit. Die günstigsten und leistungsstärksten Tarife der privaten Rechtsschutzversicherung finden und umfassend absichern.