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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Beratungshilfe

Jeder Bürger der nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt seine Rechtsinteressen vor einem Gericht wahrzunehmen, kann im Rahmen des Beratungshilfegesetz(BerHG) bzw. des §§114ff. der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung dafür ist das das Einkommen und die Ersparnisse des Antragsteller eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe ist beim Amtsgericht zu beantragen und kostet meistens zehn Euro Gebühr. Meistens gliedert sich eine Prozesskostenhilfe in zwei Phasen; der Beratungshilfe und der Vertretung der Rechtsinteressen des Geschädigten durch einen Rechtsanwalt.

Die Beratungshilfe geht meist der Verfahrenseröffnung voraus und entspricht einer juristischen Erstberatung. Im Rahmen dieser Beratung übernimmt der Anwalt oftmals auch außergerichtliche Tätigkeiten, wie den Schriftverkehr mit dem Schadensverursacher. Falls eine Verletzung von Rechten vorliegt und bestehen bleibt, übernimmt ein Rechtsanwalt die Wahrnehmung und Verteidigung der Interessen des Geschädigten vor Gericht. Prozesskostenhilfe gibt es jedoch nicht für die Bereiche Steuer-, Sozial- oder Arbeitsrecht. Wer über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt, genießt für den versicherten Bereich Rechtsschutz, d.h. die Versicherung übernimmt meist sämtliche Beratungs- und Prozesskosten.

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