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Zuletzt überarbeitet von:
Anna Molder, Online Redakteurin Finanzen bei CHECK24
Die Einlagensicherung schützt Ihr Guthaben, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird und Ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. In diesem Fall greift das zuständige Einlagensicherungssystem und entschädigt Sie bis zur geltenden Sicherungsgrenze.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt innerhalb der EU als einheitlicher Mindeststandard. Die einzelnen EU-Staaten verfügen über eigene Einlagensicherungssysteme. In Deutschland beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme und stellt im Ernstfall den sogenannten Entschädigungsfall fest. Die Einlagensicherung schützt nicht nur Sparer. Sie stärkt zugleich das Vertrauen in Banken und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.
CHECK24 legt besonderen Wert auf die Sicherheit von Kundengeldern. Für alle Tages- und Festgelder, die Sie im CHECK24 Geldanlagevergleich finden, gilt die gesetzliche Einlagensicherung.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung können weitere Sicherungsmechanismen greifen. Viele private Banken in Deutschland sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Auch die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bietet einen zusätzlichen Schutzmechanismus. Je nach Sicherungssystem und dessen Voraussetzungen können damit auch Einlagen über 100.000 Euro einschließlich Zinsansprüchen geschützt sein.
Wichtig: Für zusätzliche oder freiwillige Sicherungssysteme gelten eigene Bedingungen und Sicherungsgrenzen. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch wie bei der gesetzlichen Einlagensicherung besteht bei freiwilligen Leistungen nicht grundsätzlich.
Möchten Sie mehr als 100.000 € anlegen, prüfen Sie den zusätzlichen Schutz der jeweiligen Bank oder verteilen Sie größere Beträge auf mehrere Banken. So können Sie die gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 € pro Person und Bank mehrfach nutzen.
| Geschützt | Nicht geschützt |
| Tagesgeld | Aktien und Fonds |
| Festgeld | Kryptowährung |
| Guthaben auf Girokonten | |
| Sparbuch/Spareinlagen | |
| Zinsgutschrift |
Alles, was zur Sie Einlagensicherung wissen sollten, haben wir im nachfolgenden Video für Sie aufbereitet. Es beinhaltet außerdem wichtige Hinweise in Bezug auf die Einlagensicherung bei Geldanlagen, die Sie im CHECK24 Vergleich finden.
Für alle Angebote, die Sie im CHECK24 Geldanlagevergleich finden, gilt mindestens die Europäische Einlagensicherung. Ob eine Bank noch an ein freiwilliges Sicherungssystem angebunden ist, das einen höhere Absicherung verspricht, sehen Sie in den Vergleichsergebnissen auf den ersten Blick.
Ja, Zinsen sind über die jeweilige Einlagensicherung mit abgesichert, solange sie zusammen mit Ihrem Guthaben innerhalb der Sicherungsgrenze pro Person und Bank liegen.
Legen Sie mehr als 100.000 € bei einer einzelnen Bank an, ist der darüber hinausgehende Betrag im Falle einer Insolvenz nicht mehr durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert und kann somit verloren gehen. Um dieses Risiko zu verringern, empfiehlt es sich, höhere Summen auf verschiedene Banken zu verteilen. Alternativ können Sie auch darauf achten, ob Ihre Bank Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist, der über die gesetzliche Absicherung hinausgehenden Schutz gewährt.
Im CHECK24 Geldanlagevergleich finden Sie bei jedem Angebot konkrete Hinweise zur Einlagensicherung, wie zum Beispiel die Höhe der Absicherung (meist 100.000 € pro Bank und Kunde), das Sicherungsland und ob eine freiwillige Einlagensicherung besteht. Diese Angaben sind im Produktinformationsblatt und in den Angebotsdetails ersichtlich.
CHECK24 begrenzt bei Fremdwährungen teilweise die maximal mögliche Anlagesumme, um Verluste durch Wechselkursschwankungen zu reduzieren.
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