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Europäische Einlagensicherung – so sicher ist Ihre Geldanlage bei CHECK24

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schutzhöhe: Bis zu 100.000 € pro Person und Bank sind EU-weit einheitlich abgesichert. Banken können die Absicherung durch die Teilnahme an einer freiwilligen Einlagensicherung zusätzlich erhöhen.
  • Gesicherte Einlagen: Der Schutz gilt etwa für die Produkte Tagesgeld, Festgeld, Girokonto, Sparbuch.
  • Auszahlung: Im Insolvenzfall der Bank oder einer Bankenkrise soll die Erstattung innerhalb von 7 Werktagen erfolgen.

Zuletzt überarbeitet von:
Anna Molder, Online Redakteurin Finanzen bei CHECK24

Was ist die Einlagensicherung und warum ist sie wichtig?

Die Einlagensicherung schützt Ihr Guthaben, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird und Ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. In diesem Fall greift das zuständige Einlagensicherungssystem und entschädigt Sie bis zur geltenden Sicherungsgrenze.

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt innerhalb der EU als einheitlicher Mindeststandard. Die einzelnen EU-Staaten verfügen über eigene Einlagensicherungssysteme. In Deutschland beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme und stellt im Ernstfall den sogenannten Entschädigungsfall fest. Die Einlagensicherung schützt nicht nur Sparer. Sie stärkt zugleich das Vertrauen in Banken und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.

CHECK24 legt besonderen Wert auf die Sicherheit von Kundengeldern. Für alle Tages- und Festgelder, die Sie im CHECK24 Geldanlagevergleich finden, gilt die gesetzliche Einlagensicherung.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt in Deutschland und EU-weit bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und Bank. Die Grenze gilt nicht pro Konto: Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Bei Gemeinschaftskonten steht jedem Kontoinhaber eine eigene Deckungssumme zu. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Zuständig sind die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) sowie die gesetzlich anerkannten Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Auch Einlagen in Fremdwährungen sind grundsätzlich geschützt. Die Entschädigung erfolgt in Euro. Für die Umrechnung wird grundsätzlich der EZB-Referenzkurs des Tages herangezogen. In bestimmten Fällen, etwa nach dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, kann sich der Schutz für bis zu sechs Monate auf insgesamt bis zu 500.000 Euro erhöhen.


Freiwillige Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung können weitere Sicherungsmechanismen greifen. Viele private Banken in Deutschland sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Auch die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bietet einen zusätzlichen Schutzmechanismus. Je nach Sicherungssystem und dessen Voraussetzungen können damit auch Einlagen über 100.000 Euro einschließlich Zinsansprüchen geschützt sein.

Wichtig: Für zusätzliche oder freiwillige Sicherungssysteme gelten eigene Bedingungen und Sicherungsgrenzen. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch wie bei der gesetzlichen Einlagensicherung besteht bei freiwilligen Leistungen nicht grundsätzlich.

CHECK24 Hinweis

Möchten Sie mehr als 100.000 € anlegen, prüfen Sie den zusätzlichen Schutz der jeweiligen Bank oder verteilen Sie größere Beträge auf mehrere Banken. So können Sie die gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 € pro Person und Bank mehrfach nutzen.

Schutzumfang: Was ist geschützt und was nicht?

Durch die Einlagensicherung geschützt ist echtes Buchgeld auf Konten. Aktien, ETFs und Fonds fallen nicht darunter. Sie sind Sondervermögen und bleiben bei einer Bankpleite Ihr Eigentum. Wenn eine Bank pleitegeht, müssen Sie Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen. 
Geschützt Nicht geschützt
Tagesgeld Aktien und Fonds
Festgeld Kryptowährung
Guthaben auf Girokonten
Sparbuch/Spareinlagen
Zinsgutschrift

Was passiert im Falle einer Bankeninsolvenz?

  • Feststellung: Die zuständige Aufsichtsbehörde stellt fest, dass die Bank ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Bei deutschen Banken übernimmt dies die BaFin.
  • Information: Das zuständige Einlagensicherungssystem informiert die betroffenen Kundinnen und Kunden über die Entschädigung und die weiteren Schritte.
  • Auszahlung: Geschützte Einlagen bis zur Sicherungsgrenze von 100.000 € werden grundsätzlich ohne gesonderten Entschädigungsantrag erstattet. Für die Auszahlung können jedoch Angaben, etwa zu einem Referenzkonto, erforderlich sein. Bei besonderen Ansprüchen können zusätzlich Nachweise verlangt werden.
  • Frist: Geschützte Einlagen werden grundsätzlich innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erstattet. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Auszahlung länger dauern.

Kompakt für Sie zusammengefasst

Alles, was zur Sie Einlagensicherung wissen sollten, haben wir im nachfolgenden Video für Sie aufbereitet. Es beinhaltet außerdem wichtige Hinweise in Bezug auf die Einlagensicherung bei Geldanlagen, die Sie im CHECK24 Vergleich finden.

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Häufige Fragen

Welche Bank hat die höchste Einlagensicherung?

Für alle Angebote, die Sie im CHECK24 Geldanlagevergleich finden, gilt mindestens die Europäische Einlagensicherung. Ob eine Bank noch an ein freiwilliges Sicherungssystem angebunden ist, das einen höhere Absicherung verspricht, sehen Sie in den Vergleichsergebnissen auf den ersten Blick.

Sind Zinsen über die Europäische Einlagensicherung mit abgesichert?

Ja, Zinsen sind über die jeweilige Einlagensicherung mit abgesichert, solange sie zusammen mit Ihrem Guthaben innerhalb der Sicherungsgrenze pro Person und Bank liegen.

Was passiert, wenn ich mehr als 100.000 € anlege?

Legen Sie mehr als 100.000 € bei einer einzelnen Bank an, ist der darüber hinausgehende Betrag im Falle einer Insolvenz nicht mehr durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert und kann somit verloren gehen. Um dieses Risiko zu verringern, empfiehlt es sich, höhere Summen auf verschiedene Banken zu verteilen. Alternativ können Sie auch darauf achten, ob Ihre Bank Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist, der über die gesetzliche Absicherung hinausgehenden Schutz gewährt.

Wie informiert mich CHECK24 über meine Absicherung?

Im CHECK24 Geldanlagevergleich finden Sie bei jedem Angebot konkrete Hinweise zur Einlagensicherung, wie zum Beispiel die Höhe der Absicherung (meist 100.000 € pro Bank und Kunde), das Sicherungsland und ob eine freiwillige Einlagensicherung besteht. Diese Angaben sind im Produktinformationsblatt und in den Angebotsdetails ersichtlich.

Warum kann ich im CHECK24 Geldanlagevergleich bei ausländischen Banken teilweise nur einen geringeren Betrag anlegen als der, der durch die Einlagensicherung geschützt ist?

CHECK24 begrenzt bei Fremdwährungen teilweise die maximal mögliche Anlagesumme, um Verluste durch Wechselkursschwankungen zu reduzieren.

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