Sonderkündigungsrecht Strom

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Sonderkündigungsrecht nutzen – so geht's

  1. Sonderkündigungsrecht gilt bei Strompreiserhöhung, Strompreissenkung und Umzug.
  2. Beim Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen.
  3. Beachten Sie die Voraussetzungen und Fristen in den AGB Ihres Stromvertrags.
  4. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
  5. Geben Sie als Kündigungsgrund Ihr Sonderkündigungsrecht an.
  6. Die Versorgungssicherheit ist auch bei einer Kündigung gewährleistet.
  7. Nutzen Sie am besten unseren digitalen Kündigungsservice.
Kündigungsservice

Nutzen Sie den CHECK24 Kündigungsservice nutzen und kündigen Sie komplett digital.

Kündigungsservice

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn eine Strompreiserhöhung, Strompreissenkung oder ein Umzug vorliegt. Beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen die Kündigung selbst vornehmen müssen. Diese muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür den digitalen Kündigungsservice von CHECK24. Auch wenn Sie selbst kündigen, wird Ihre Stromversorgung garantiert ohne Unterbrechung fortgesetzt.

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