Gebäudehaftpflichtversicherung

Viele Menschen möchten eine eigene Immobilie erwerben. Als Eigentümer sollten Sie den passenden Versicherungsschutz haben. Denn Sie haften für Schäden anderer Personen, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung entstehen.

Welche Versicherung erforderlich ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ausschlaggebend ist, ob Sie selbst in Ihren eigenen vier Wänden leben oder diese vermieten.

Gebäudeversicherung in der Privathaftpflicht

Wohnen Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Einfamilienhaus, sind Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie entstehen, über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Gebäudehaftpflichtversicherung nicht nötig.

Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn ein Dachziegel auf ein Fahrzeug fällt, das vor Ihrem Gebäude geparkt ist. Ihre Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für die Reparatur des Wagens.

Auch wenn etwa im Herbst der Briefträger beim Zustellen Ihrer Post auf dem mit feuchtem Laub bedeckten Weg vor Ihrem Haus stürzt, leistet die Privathaftpflicht. Je nach Bedarf werden etwa die medizinische Betreuung, Reha-Maßnahmen und Schmerzensgeld gezahlt.

Separate Gebäudehaftpflichtversicherung bei vermieteten Immobilien und unbebauten Grundstücken

Haben Sie Ihre Immobilie vermietet oder besitzen ein unbebautes Grundstück, können Sie sich mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung – genauer gesagt einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – absichern. Eine Privathaftpflicht ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet – analog zum Prinzip der privaten Haftpflichtversicherung – bei Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem vermieteten Haus oder Ihren unbebauten Grundstücken entstehen.

Prämien auf die Mieter umlegen

Vermieter können die Kosten für den Versicherungsbeitrag der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Einige Schadensbeispiele hierzu:

  • Eine Baumwurzel sorgt für eine Ausbuchtung auf dem Gehweg. Ein Spaziergänger stolpert, fällt hin und bricht sich den Arm.
  • Eine undichte Wasserleitung tropft. Mit der Zeit verursacht das Tropfen einen Wasserschaden und beschädigt die Möbel Ihrer Mieter.
  • Aufgrund einer defekten Beleuchtung im Eingangsbereich Ihres vermieteten Hauses übersieht der Paketbote eine Stufe und verstaucht sich den Knöchel.
  • Ein Passant stürzt auf dem verschneiten Bürgersteig vor Ihrem vermieteten Grundstück, da dieser nicht geräumt wurde.
Wichtig: Als Vermieter haften Sie auch dann, wenn anderen Personen Schäden durch Ihren Mieter entstehen – etwa wenn Sie die Räum- und Streupflicht auf diesen übertragen und nicht ausreichend kontrolliert haben, ob er sie erfüllt.

Eigentümergemeinschaften – beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern – sollten zudem auch Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern. Zum Gemeinschaftseigentum zählen unter anderem Hausdächer, Außenwände, Fahrstühle, Treppenhäuser und Briefkastenanlagen.

Sind Sie Vermieter, Verwalter oder Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und möchten Ihr Gebäude gegen Haftpflichtansprüche absichern? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Gebäudeversicherung versus Bauherrenpflicht

Nicht zu verwechseln ist die Gebäudehaftpflicht mit der Bauherrenhaftpflicht. Letztere sichert Bauherren während der Bauphase ihres Hauses bei Haftpflichtschäden ab.

Auch die Wohngebäudeversicherung. Abgesichert sind Schäden am Gebäude, unter anderem durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser.

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