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Gnadenbrotpferd

Als Gnadenbrotpferd wird ein Pferd dann bezeichnet, wenn es aufgrund seines Alters oder in Folge einer Krankheit seinen eigentlichen Haltungszweck nicht mehr erfüllen kann.

Halter, die Gnadenbrotpferde versichern möchten, kommen bei vielen Versicherungsgesellschaften mitunter sogar in den Genuss deutlich günstigerer Konditionen. Der Grund besteht darin, dass die Tiere vielfach nicht mehr geritten werden und stattdessen ihren Lebensabend auf der Weide verbringen können.

Wichtiger Hinweis von Experten: Vollständig auf eine Pferdehaftpflichtversicherung verzichten sollten Halter auch beim Gnadenbrotpferd nicht. Denn auch und gerade alte Tiere können schreckhaft sein und ausbrechen, wenn sie unbekannte Geräusche wahrnehmen oder von fremden Personen angefasst werden. Flurschäden und Personenschäden können somit auch weiterhin auftreten.

Viele Anbieter versichern Gnadenbrotpferde nur, wenn diese als Beipferde gehalten werden. Soll das Gnadenbrotpferd wenigstens gelegentlich geritten werden, sollte dies beim Versicherungsabschluss angemeldet und mitversichert werden. Der Einschluss von Ausritten verursacht im Normalfall keine wesentlich höheren Beiträge bei der Pferdehaftpflicht. Das gilt auch für Extraleistungen wie etwa Kutschfahrten beziehungsweise dem Kutschenfahrtrisiko, bei denen die Gnadenbrotpferde zum Einsatz kommen sollen.

Tipp zum Pferdehaftpflicht-Vergleich:
Gnadenbrotpferde sollten nicht unversichert bleiben. Unser Vergleich der Pferdehaftpflicht hilft Ihnen dabei, die passende Versicherung für Ihr Gnadenbrotpferd zu finden.

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