Großpferd
Die Einordnung von Pferden in die Kategorie der Großpferde gibt es in Deutschland erst seit einigen Jahrzehnten. In den 60er Jahren kamen zunehmend neue kleinere Rassen und Ponys ins Land, was zur Einführung des Terminus Großpferd führte. Auch Versicherungen unterscheiden bei der Pferdehaftpflichtversicherung zwischen den Kategorien Großpferd und Kleinpferd.
Vor allem bei Reitturnieren und anderen Wettbewerben wird ein Stockmaß von mindestens 1,48 Metern für die Einordnung als Großpferd zugrunde gelegt. Die Silbe „groß“ bezeichnet dabei nicht automatisch besonders große Pferde, sondern vielmehr normalgroße Tiere. Beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht fallen die Beiträge für ein Großpferd häufig höher aus als etwa bei der Versicherung für Ponys.
Entscheidend ist aber grundsätzlich, wie umfangreich der Versicherungsschutz für das Großpferd gestaltet werden soll. Vieles ist standardmäßig inklusive, andere Leistungen wie Mietsachschäden müssen von Versicherten erst gegen Aufpreis eingeschlossen werden.
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Der Versicherungsschutz für Großpferde ist Standard bei Pferdehaftpflichtversicherungen. Für zusätzliche Leistungen müssen Versicherungsnehmer im Normalfall mehr bezahlen. Lohnen kann sich der zusätzliche Einschluss dennoch.
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