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Kutschfahrten-Risiko

Kommt es bei Kutschfahrten zu einem Schaden, trägt der Kutschenhalter erst einmal die Kosten, die Dritten während der Fahrt entstehen. Dies gilt immer, wenn ein Pferd angespannt wird. So manche Pferdehaftpflicht deckt das Kutschenfahrtrisiko über den Basisschutz der Pferdehaftpflichtversicherung bereits in ausreichendem Umfang mit ab - ganz gleich, ob es sich um normale Kutschfahrten oder Planwagenfahrten handelt.

Klären müssen Versicherte, ob neben privaten Kutschfahrten auch gewerbliche Fahrten mitversichert sind. Letztere müssen in den meisten Fällen extra abgesichert werden, während Privatausflüge mit der Kutsche im Regelfall bereits versichert sind. Beim gewerblichen Versicherungsschutz für Kutschfahrten geht es oftmals um die Zahl der Fahrgäste, die in der zu versichernden Kutsche Platz finden. Die Aufstockung der Police nach einem Kutschenwechsel kann zügig erledigt werden.

Versicherer bieten Ergänzungen an, deren Kosten pro zusätzlichem Pferd berechnet werden. Zum Versicherungsschutz für Kutschfahrten gehört bei vielen Versicherungsgesellschaften auch die Absicherung von Schlittenfahrten gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden an den Kutschen und Schlitten sind mehrheitlich nicht mitversichert und müssen von dem Versicherungsnehmer übernommen werden.

Kutschfahrten als Versicherungsrisiko bei der Pferdehaftpflichtversicherung:
Unser Pferdehaftpflicht Vergleich zeigt, dass Sie sich als Versicherter nicht bei jeder Police auf die Mitversicherung von Kutschfahrten verlassen sollten. Klären Sie unbedingt ab, ob das Kutschenfahrtrisiko tatsächlich ein Bestandteil der Haftpflichtversicherung ist!

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