Welche Kosten werden in der Elementarversicherung nicht übernommen?

Die Elementarversicherung verfügt neben ihrem großen Leistungsumfang über einzelne Ausschlüsse. Das bedeutet, dass für einige Schadensfälle keine Kosten übernommen werden.

Dazu zählen Schäden, die durch:

  • einen Anstieg des Grundwasserspiegels entstehen, bei dem das Grundwasser nicht die Erdoberfläche erreicht
  • eine Sturmflut verursacht werden
  • Rückstau eintreten, wenn keine entsprechende Rückstausicherung im Haus eingebaut wurde
  • Vorsatz oder menschliches Versagen herbeigeführt werden

Ein Fall für die Haftpflichtversicherung:

Kommt es beispielsweise infolge eines Fehlers von Bauarbeitern auf dem Nachbargrundstück zu einer Erdsenkung und damit zu Schäden an Ihrem Haus, handelt es sich um menschliches Versagen. Für die Reparatur muss folglich die Haftpflichtversicherung der Baufirma aufkommen.

In der Regel sind außerdem Schäden an bestimmten Gebäuden, wie freistehenden Gartenhäusern sowie Garagen nicht abgesichert.

Viele Versicherungsleistungen, die nicht standardmäßig im Elementarbaustein der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung integriert sind, können trotzdem in den Vertrag aufgenommen werden. Im Rahmen der Hausratversicherung können etwa Sturm- und Hagelschäden außerhalb des Hauses mitversichert werden. Die Wohngebäudeversicherung kann auf Wunsch beispielsweise Zerstörungen durch umgestürzte Bäume abdecken.

Diese und weitere Leistungen können im Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung-Vergleich einfach unter „Filter” ausgewählt werden, sodass Sie online bequem einen Überblick über passende Tarife erhalten.

Was möchten Sie absichern?