Auslandskrankenversicherung Das Wichtigste zusammengefasst
- Eine Auslandskrankenversicherung erweitert den oft lückenhaften Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung bei Auslandsreisen.
- Im Leistungsfall können durch die Versicherungslücke hohe Kosten entstehen, die Sie ohne Reisekrankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen müssten.
- Der zusätzliche Schutz ist für jede Auslandsreise – auch innerhalb der EU und Europa – sinnvoll und bereits ab 9,00 € pro Jahr erhältlich.
- Durch den Abschluss eines Tarifs im Jahresschutz können Sie sich besonders günstig versichern.
- Abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen und der Art Ihrer Reise, können andere Versicherungsleistungen für Sie wichtig sein.

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Eine Auslandskrankenversicherung ist grundlegend für jede Reise ins Ausland sinnvoll, da die Kosten für medizinische Behandlungen oft teurer sind als in Deutschland. Zudem werden die Behandlungskosten abhängig von der Reiseregion nicht zwingend von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
In diesen Fällen ist eine Auslandskrankenversicherung besonders zu empfehlen:
-
Reisen mit Kind
Verreisen Sie mit Kindern oder einem Baby, ist eine Auslandskrankenversicherung besonders sinnvoll, da Kleinkinder anfälliger für Erkrankungen sind. Insbesondere durch das fremde Klima und unbekannte Krankheitserreger ist das Risiko für eine Erkrankung im Ausland erhöht. -
Reisen mit älteren Personen
Personen im höheren Alter haben in der Regel ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Im Falle einer komplexeren Erkrankung kann es zudem sinnvoll sein, im Heimatland behandelt zu werden. Da Leistungen wie der Krankenrücktransport nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sollte in jedem Fall mit einer Auslandskrankenversicherung vorgesorgt werden. -
Reisen außerhalb der EU
Wenn Sie in ein Land verreisen, das sich außerhalb der EU befindet und mit dem kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, gilt: Für Behandlungen, die bis zur Rückkehr warten könnten, besteht grundsätzlich kein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Sie müssten also alle Behandlungskosten selbst zahlen. Insbesondere in Ländern wie den USA sind diese Kosten deutlich höher als in Deutschland. -
Voraussetzung für Einreise
Nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist eine Auslandskrankenversicherung in Ländern, in denen ein ausreichender Versicherungsschutz Voraussetzung für das Visum ist. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise Russland, China, Kuba und der Iran. Auch bei geplanten längeren Aufenthalten, etwa Au Pair Aufenthalten in den USA, Work & Travel Programmen in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland, ist eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für den Visa-Antrag.
Krankheit im Urlaub nicht selten
Eine Umfrage hat ergeben, dass etwa 81 % der Deutschen Urlaub schon einmal krank im Urlaub wurden oder sich Verletzungen zugezogen haben. Die sogenannte „Leisure Sickness“ (Freizeitkrankheit) tritt insbesondere bei berufstätigen Personen auf.
Was wird von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt?
Der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist stark begrenzt und gilt nur für den Europäischen Wirtschaftsraum sowie Großbritannien und die Schweiz.
Besteht zwischen Deutschland und dem Reiseland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherung, kommt Ihre Krankenkasse für medizinische Leistungen vor Ort auf, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr warten können.
Länder mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherung:
- Bosnien-Herzegowina
- Israel
- Kosovo
- Marokko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
Schutz bestätigen lassen
Führt Ihre Reise Sie in eines dieser Länder, sollten Sie sich immer vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und den Versicherungsschutz für die Reise bestätigen lassen.
Ist eine Behandlung nur im Ausland möglich und medizinisch notwendig, kann die Krankenkasse weltweit für die Behandlung aufkommen. In allen anderen Fällen sind Sie auf Reisen nicht durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.
Die Höhe der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich an den Leistungen, welche den Bürgern des Urlaubslandes durch die dortigen Krankenkassen im Regelfall zustehen.
Für die Abrechnung von medizinischen Leistungen im Ausland benötigen Sie Ihre Europäische Gesundheitskarte, die Sie meistens auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte finden. Für die Abrechnung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen benötigen Sie hingegen spezielle Auslandskrankenscheine, damit die gesetzliche Krankenversicherung für Notfall-Leistungen aufkommt.
Private Krankenversicherung
Der Auslandsschutz der privaten Krankenversicherung geht meist über den der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Abhängig von Reiseland und Reisedauer kann es allerdings auch hier zu Versicherungslücken kommen. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie sich vor Reiseantritt daher immer über Ihren Auslandsschutz vergewissern. Ihr Versicherungsanbieter kann Ihnen genau sagen, ob und wie lange der Schutz für Ihr Reiseziel gilt.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen und auch der privaten Krankenversicherung auf Auslandsreisen.
Zu den wichtigsten Leistungen der Versicherung zählen:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- Bergungskosten
- Rücktransportkosten
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Medizinische Behandlungen bei Komplikationen während der Schwangerschaft
- Unaufschiebbare Operationen
Manche Tarife bieten darüber hinaus auch die Erstattung von:
- Behandlungen durch Heilpraktiker
- Anreisekosten für Angehörige
- Rücktransport von Gepäck
- Versorgung im Zuge unerwarteter Verschlechterung von Vorerkrankungen
- Kosten für Prothesen und Herzschrittmacher, die auf der Reise erstmalig notwendig werden
- Psychotherapeutische Behandlungen
Was die Auslandskrankenversicherung grundsätzlich nicht abdeckt:
- Suchtkrankheiten
- Brillen und Hörgeräte
- Zahnbehandlungen, die nicht lediglich der Schmerzlinderung dienen
- Auslandsreisen, die speziell zum Zweck einer Behandlung unternommen werden
Leistungen bei Reisewarnung
In der Regel gewährt die Versicherung den Schutz nicht, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Tarife, die den Versicherungsschutz dennoch gewähren, können Sie sich in unserem Vergleich durch den Filter „trotz Reisewarnung abgesichert“ anzeigen lassen.
Kosten einer Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung für eine einmalige Reise gibt es bei CHECK24 bereits ab 1,18 €.
Im Jahresschutz ist die Versicherung ab 9,00 Euro jährlich abschließbar. In den meisten Fällen erhalten Sie eine sehr gute Auslandskrankenversicherung mit Jahresschutz bereits für unter 15 € pro Jahr.
Die genauen Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Leistungsumfang
- Anzahl der versicherten Personen (Single mit oder ohne Kind, Paar, Familie)
- Vertragslaufzeit (Einmalschutz oder Jahresschutz)
- Reiseregion (Europa oder weltweit)
- Dauer der Reise
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung
- Alter der ältesten Person (in Paar- oder Familienversicherung)
Einmalschutz | Jahresschutz | |
---|---|---|
Single | ab 2 € | ab 9 € |
Paar | ab 5 € | ab 18 € |
Familie | ab 5 € | ab 20 € |
Single mit Kind/ern | ab 5 € | ab 20 € |
Die Auslandskrankenversicherung kann zudem mit weiteren Bausteinen der Reiseversicherung kombiniert werden, etwa mit der Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung. Zusätzlich gewählte Bausteine wirken sich meist auch auf den Preis der Versicherung aus.
Vertragslaufzeit der Reisekrankenversicherung: Einmalschutz oder Jahresschutz?
Reiseumpfang pro Jahr | Einmalschutz | Jahresschutz |
---|---|---|
Eine Reise (7 Tage) |
ab 9 € | ab 9 € |
Zwei Reisen | ab 18 € | ab 9 € |
Drei Reisen | ab 27 € | ab 9 € |
Individuelle Empfehlung
Verreisen Sie mindestens einmal pro Jahr ins Ausland, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Tarifs mit Jahresschutz. Verreisen Sie hingegen selten und benötigen den Schutz lediglich alle paar Jahre für einen Urlaub oder seltener, ist der Abschluss eines Tarifs mit Einmalschutz höchstwahrscheinlich die preiswertere Variante für Sie.
Tarife aus dem CHECK24 Vergleich. Weltweiter Schutz im Jahrestarif. Stand: April 2025.
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Persönliche Expertenberatung
Bei Fragen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich per Telefon oder E-Mail.
Welcher Schutz der Reisekrankenversicherung lohnt sich für welche Reise?
Je nachdem, wie lange Sie verreisen und was Sie während Ihrer Reise unternehmen möchten, können unterschiedliche Tarife für Sie sinnvoll sein.
Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, einen Tarif im Jahresschutz zu wählen, sofern Sie mindestens einmal im Jahr verreisen. Auf diese Weise versichern Sie sowohl Kurztrips als auch längere Reisen schnell und einfach.
Im Folgenden finden Sie weitere Empfehlungen unserer Experten für verschiedene Arten von Reisen.
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Kurze Reisen
Bei kurzen Reisen hängt der empfohlene Schutz von Ihrem Vorhaben ab.
Wohnen Sie beispielsweise nahe der Grenze und fahren für einen Einkauf in das Nachbarland, können Sie auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten.
Machen Sie aber einen zweitägigen Städtetrip, steigt die Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit stark an und die Versicherung ist ratsam. Besonders, weil der Schutz für einen solchen Kurztrip oft für wenige Euro erhältlich ist.
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Lange Reisen
Verreisen Sie über einen längeren Zeitraum (mehr als 90 Tage) können Sie Ihre Reise in unserem Vergleich nicht im Jahresschutz absichern. In diesem Fall müssen Sie für die Absicherung den Einmalschutz wählen.
Für lange Reisen empfehlen wir Ihnen leistungsstarke Tarife mit Assistance-Leistungen. Die Versicherung übernimmt dann beispielsweise die Suche nach einem Krankenhaus mit Gewährleistung einer guten Versorgung oder die Anreisekosten von nahestehenden Personen, falls Sie im Krankenhaus untergebracht werden müssen.
Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Tarif für Ihre Reise.
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Urlaub mit Kindern
Reisen Sie mit Kindern, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung die Rückreisekosten von minderjährigen Personen erstattet, falls Sie selbst die Betreuung durch Krankheit oder Unfall nicht mehr gewährleisten können.
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Reisen von älteren Personen und Senioren
Ältere Personen haben tendenziell ein höheres Risiko im Urlaub zu erkranken. Dank dem Zusatzschutz einer Auslandskrankenversicherung müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, dass neben den Urlaubskosten zusätzliche Kosten für medizinische Versorgung entstehen könnten. Sie sollten jedoch darauf achten, dass auch Ihre Vorerkrankungen von der Versicherung abgedeckt werden.
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Aktivurlaub
Bei der Wahl der richtigen Versicherung für Ihre Reise sollten Sie auch die von Ihnen geplanten Unternehmungen berücksichtigen.
Planen Sie einen sportlichen Urlaub (z.B. Skiurlaub), sollten Sie darauf achten, dass eventuelle Bergungskosten möglichst gut durch die Versicherung abgedeckt sind.
Auch der Krankenrücktransport ist ein wichtiger Leistungsaspekt, da die Behandlung in Deutschland im Falle eines Knochenbruchs oft empfehlenswerter ist.
Ergänzender Schutz im Inland
Neben der Auslandskrankenversicherung kann der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein. Die Tarife schützen Sie auch im Inland vor hohen Gesundheitskosten und leisten beispielsweise für Zähne, Sehhilfen oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Darauf sollten Sie achten: 7 CHECK24-Tipps für die Tarifwahl
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Wichtigste Leistungen
Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif Leistungen wie ambulante und stationäre Behandlungen (auch bei Sportverletzungen), provisorischen Zahnersatz und notwendige Arznei- und Hilfsmittel abdeckt. Auch die Kosten für Krankenrücktransport und Bergungen sollten übernommen werden. Insbesondere der Krankenrücktransport verursacht hohe Kosten und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch innerhalb Europas kann ein Rücktransport schnell über 10.000 Euro kosten. -
Reiseregion
Prüfen Sie, ob Ihre Auslandskrankenversicherung für Ihr Reiseziel gültig ist. Manche Tarife leisten nur innerhalb Europas oder weltweit, aber ohne USA und Kanada. Verreisen Sie innerhalb der EU, erhalten Sie Ihren Tarif oft günstiger als Personen mit weltweiten Reiseabsichten. Benötigen Sie Ihre Versicherung für eine Reise nach Kanada oder in die USA, müssen Sie teilweise mit höheren Kosten rechnen, da medizinische Versorgung dort besonders teuer ist. -
Selbstbeteiligung
Wählen Sie möglichst einen Tarif ohne Selbstbeteiligung. Zwar sind die Beiträge für solche Tarife tendenziell etwas höher, im Leistungsfall müssen Sie bei einer Versicherung mit Selbstbehalt allerdings meist 100 € selbst bezahlen. -
Jahresschutz
Wenn Sie mindestens einmal pro Jahr verreisen, ist der Jahresschutz günstiger und praktischer. So sind Sie auch bei kurzfristigen Reisen immer versichert und müssen nicht jedes Mal einen neuen Schutz abschließen. Der Einmalschutz lohnt sich nur, wenn Sie sehr selten, etwa alle paar Jahre, verreisen. -
Reisedauer
Die versicherte Dauer je Reise ist abhängig vom jeweiligen Tarif. In der Regel werden mindestens 28 Tage pro Reise abgedeckt. Es gibt aber auch Tarife, die bis zu 60 Tage leisten. Insbesondere wenn Sie eine längere Reise planen, sollten Sie explizit auf die versicherte Reisedauer des Tarifs achten. -
Gemeinsamer Schutz
Wenn Sie einen festen Partner bzw. eine feste Partnerin haben, kann es sich lohnen eine Auslandskrankenversicherung im Paarschutz abzuschließen. Bei einigen Versicherern können sich sogar zwei Personen unabhängig von Verwandtschaftsgrad oder Wohnsitz zusammen versichern lassen. Auch für Familien oder für Singles mit Kindern gibt es gemeinsame Tarife. So zahlen Sie nur einen Beitrag, sind aber jederzeit auch auf individuellen Reisen geschützt. -
Versicherungspakete
Neben der Reisekrankenversicherung können weitere Reiseversicherungen empfehlenswert sein. Viele Versicherer bieten etwa preiswerte Schutzpakete aus Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung an. So sind Sie vollumfänglich auf Ihren Reisen geschützt.
Individuelle Wahl ist wichtig
Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen
„Ist jemand aus Ihrem Bekanntenkreis mit seiner Auslandskrankenversicherung zufrieden, sollten Sie nicht einfach denselben Tarif abschließen. Sind die Leistungen des Tarifs nicht optimal an Ihre Bedürfnisse abgestimmt, bietet er möglicherweise nicht den Versicherungsschutz, den Sie eigentlich benötigen. Die Wahl des richtigen Tarifs sollten Sie daher immer individuell selbst treffen. Falls Sie Unterstützung benötigen, beraten ich und mein Team Sie gerne unverbindlich weiter.”
Häufige Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung?
Meist werden die Begriffe Auslandskranken- und Reisekrankenversicherung synonym verwendet. Weitere häufige Begriffe sind Auslandsreiseversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung, die in der Regel ebenfalls diese Versicherung beschreiben.
Versicherer unterscheiden die Bezeichnungen teilweise hinsichtlich der Dauer der versicherten Reise. So verwenden manche Versicherungsgesellschaften den Begriff „Auslandskrankenversicherung“ nur für dauerhafte Krankenversicherungen im Ausland, etwa im Zuge einer Auswanderung.
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Kann eine Auslandskrankenversicherung auch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden?
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann auch kurzfristig abgeschlossen werden. Sie können den Krankenschutz für das Ausland noch am Tag der Abreise abschließen.
Wurde die Reise bereits angetreten, ist ein Abschluss in der Regel allerdings nicht mehr möglich. Viele Tarife bieten eine sofortige Bestätigung des Versicherungsschutzes an. In diesem Fall erhalten Sie noch am Tag des Abschlusses eine Bestätigung per E-Mail, welche auch den Versicherungsschein enthält.
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Welche Unterlagen werden im Ernstfall benötigt?
Für einen möglichst reibungslosen Versorgungsablauf bei Krankheit oder Unfall während Ihrer Auslandsreise benötigen Sie:
- Versicherungsschein
- Notfallnummer der Versicherung
Wichtig ist auch, dass Sie sämtliche Rechnungen und Unterlagen der durchgeführten Behandlungen sorgfältig aufbewahren, um diese nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Versicherung einzureichen.
Die Rechnung muss Ihren Namen sowie den Namen des Arztes beinhalten, der die Versorgung durchgeführt hat.
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Wie sind die Abläufe, wenn ich im Urlaub krank werde?
Tritt der Ernstfall ein und Sie werden auf einer Reise krank und benötigen ärztliche Behandlung, sollten Sie die folgenden Schritte berücksichtigen:
- Arztsuche: Bei ernsten Symptomen sollten Sie sich nicht davor scheuen einen Arzt aufzusuchen. Geeignete Ärzte werden von der deutschen Botschaft oder den Konsulaten empfohlen. Alternativ können Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Auch Ihr Hotel kann dabei helfen, einen geeigneten Mediziner in der Nähe zu finden.
- Behandlung: Vor stationären Behandlungen sollten Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen – am besten über die von der Versicherung bereitgestellte Notfallnummer. Besonders bei aufwendigen Behandlungen ist es wichtig die Versicherung zu kontaktieren, damit eine Kostenübernahmebestätigung ausgestellt werden kann. So müssen Sie nicht erst in Vorleistung gehen.
- Rechnung einreichen: Sämtliche Rechnungen und Unterlagen einer Behandlung sollten Sie aufbewahren und so schnell wie möglich bei Ihrem Versicherer einreichen. Falls Sie die Kosten selbst bezahlt haben, kümmert sich Ihre Versicherung anschließend um die Erstattung der Kosten.
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Für welche Länder gelten gesonderte Regelungen?
Besonders für weit entfernte Länder können spezielle Regelungen gelten. Für Länder wie die USA, Kanada, China, Russland und Kuba ist eine gültige Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise.
Bei Ländern außerhalb Europas wird zwischen weltweitem Schutz und einem weltweiten Schutz ohne die USA und Kanada unterschieden, da medizinische Behandlung in diesen beiden Ländern besonders teuer werden kann.
Vergewissern Sie sich daher vor dem Abschluss eines Tarifs immer, dass dieser auch für Ihr Reiseziel gültig ist.
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Welche Personen sind im Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung eingeschlossen?
Bei Abschluss eines Auslandskrankentarifs können Sie selbst auswählen, welche Personen der Versicherungsschutz einschließen soll. Sie können zwischen den Optionen Single, Single mit Kind, Paar und Familie wählen.
- Single: Erwachsene oder Kinder, die allein reisen.
- Single mit Kind: Ein Erwachsener und mindestens ein Kind.
- Paar: Zwei Personen, die zusammen reisen. Voraussetzung hierfür ist immer, dass beide Personen volljährig sind. Bei einigen Versicherern müssen die Versicherungsnehmer zudem in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Bei vielen Versicherungsanbietern können aber auch Freunde oder Bekannte einen Paartarif abschließen.
- Familie: Zwei Erwachsene mit Kind(ern). Meist muss für die Mitversicherung ein nahes Angehörigenverhältnis vorliegen. Es gibt aber auch Familientarife, die zwei Erwachsene und Kinder unabhängig vom Verwandtschaftsgrad absichern. Durch einen solchen Tarif könnten Sie demnach auch eines Ihrer Elternteile auf Reisen versichern. Wer genau im Versicherungsschutz der verschiedenen Tarife abgesichert ist, sehen Sie in den jeweiligen Tarifdetails in unserem Vergleich unter dem Punkt „Definitionen – Familie“.
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Leistet die Versicherung auch bei chronischen Erkrankungen und Vorerkrankungen?
Wer chronisch krank ist, kann die Kosten medizinischer Versorgung im Ausland für bis zu 6 Wochen pro Jahr von seiner Krankenkasse übernehmen lassen. Die Höhe der Kostenübernahme ist dabei auf die Höhe beschränkt, die für dieselbe Behandlung im Inland entstanden wäre.
Vorerkrankungen sind meistens nur mit Einschränkungen abgesichert. Damit die Versicherung für erhaltene Leistungen aufkommt, die mit einer Vorerkrankung in Verbindung stehen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Buchung von einem Arzt als reisefähig eingestuft sein. Zudem dürfen zu der Vorerkrankung über einen gewissen Zeitraum keine Behandlungen stattgefunden haben. Dieser Zeitraum kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden, üblich sind hierbei allerdings 6 Monate. Routineuntersuchungen sind davon meist ausgenommen.
Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich bei einer Vorerkrankung versichern sollen, rufen Sie uns gerne an. Sie erreichen unsere Experten der Reiseversicherung unter der Telefonnummer 089 2424 – 1161 täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr.
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Ist die Erkrankung am Coronavirus mitversichert?
Ja, bei den meisten Versicherungen, die Sie im CHECK24-Online-Vergleich finden, ist die Erkrankung am Coronavirus mitversichert.
Das bedeutet, wenn Sie sich im Urlaub mit COVID-19 infizieren, erkranken und behandelt werden müssen, sind Sie über die meisten Auslandskrankenversicherungen abgesichert.
Nicht versichert sind dabei Mehrkosten, die bei Quarantänemaßnahmen entstehen können, etwa für zusätzliche Hotelkosten bei einer notwendigen Reiseverlängerung.
Einige Tarife setzen jedoch voraus, dass vor Reiseantritt keine Reisewarnung für Ihre Urlaubsregion bestand. Tarife, die eine Erkrankung am Coronavirus absichern, erkennen Sie im CHECK24-Vergleich am grünen Hinweis „Corona Erkrankung abgesichert”.
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