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Warum ist eine private Renten­versicherung sinnvoll?

Sie sollten privat für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen wird, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Denn die Renten der gesetzlichen Renten­versicherung werden über das Umlageverfahren finanziert: Die aktiven Arbeitnehmer versorgen mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner. Die Bevölkerung altert jedoch, sodass künftig immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Ruheständler aufkommen müssen.

Daher müssen Sie zusätzlich Geld ansparen, wenn Sie im Alter mehr als eine reine Grund­versorgung haben und Ihren Lebensstandard halten möchten. Ansonsten droht Ihnen im Ruhestand eine Rentenlücke: Die Einnahmen reichen dann nicht aus, um alle notwendigen Ausgaben zu decken.

Um Ihre Rentenlücke zu schließen, ist neben der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rente vor allem eine private Renten­versicherung sinnvoll.

Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern: Entwicklung von 2015 bis 2035

Was ist eine private Renten­versicherung?

Mit einer privaten Rentenversicherung sparen Sie privat Geld für das Alter an und sichern sich eine monatliche Rentenzahlung. Der große Vorteil einer Rentenversicherung und entscheidende Unterschied zu einer reinen Kapitalanlage: Die Rentenversicherung zahlt eine lebenslange monatliche Rente aus – unabhängig davon, wie alt Sie einmal werden. Sie müssen daher nicht befürchten, dass Ihnen im hohen Alter das Geld ausgeht. Zudem bietet sie steuerliche Vorteile: Die spätere Rente oder Kapital­auszahlung wird nur zu einem sehr geringen Teil besteuert.

Betriebliche Altersvorsorge – Sparen mit dem Chef

Als Arbeitnehmer können Sie auch über die Firma vorsorgen – mit einer betrieblichen Alters­vorsorge (bAV). Hier sparen Sie einen Teil des Gehalts per Entgelt­umwandlung für eine Betriebsrente an. Unternehmen müssen solche Verträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Meist lohnt sich das allerdings erst, wenn die Firma noch mehr dazu gibt. Auch können Sie einen Vertrag in der Regel nicht zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Varianten der privaten Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung wird grundsätzlich in drei Varianten angeboten:

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Hybride Rentenversicherung
  • Klassische Rentenversicherung

Bei langen Laufzeiten ist eine fondsgebundene Rentenversicherung meist am sinnvollsten und verspricht die höchsten Renditen. Hier werden die Beiträge in Investmentfonds – meist Aktienfonds – angelegt und unterliegen damit den Schwankungen der Kapitalmärkte. Welche Rente am Ende ausbezahlt werden kann, steht zu Vertragsbeginn allerdings nicht fest.

Bei der hybriden Rentenversicherung werden die Beiträge zu einem Teil sicherheitsorientiert und zu einem anderen Teil in Investmentfonds angelegt. Sie können selbst bestimmen, wie Ihre Beiträge aufgeteilt werden. Das Risiko und die Renditechancen sind damit höher als bei einer klassischen Variante, aber geringer als bei einer rein fondsgebundenen Lösung.

Private Rentenversicherung: Früh sparen lohnt sich! Monatliche Beiträge nach Alter bei Sparbeginn

Bei einer klassischen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge sicherheitsorientiert angelegt. Ein großer Teil der Beiträge wird dazu meist in festverzinsliche Anleihen investiert. Sie bietet eine garantierte Mindestverzinsung auf den Sparanteil der Beiträge. Allerdings ist diese Mindestverzinsung mit derzeit 0,25 Prozent sehr gering.

Bei allen drei Varianten wird ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Alternativ können Sie sich das gesamte angesparte Kapital als Einmalzahlung auszahlen lassen. Welche Variante der Rentenversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Risikobereitschaft ab.

Freie Wahl des Rentenbeginns

Bei einer privaten Rentenversicherung lässt sich der Rentenbeginn relativ frei wählen. In der Regel darf eine festgelegte Mindestlaufzeit und Mindestrente nicht unterschritten werden. Bei den Tarifen im CHECK24-Vergleich ist der Rentenbeginn ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

Steuerlicher Vorteil

Eine private Rentenversicherung bietet steuerliche Vorteile. Zwar werden die Beiträge während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert wie etwa bei einem Riester- oder Rürup-Vertrag. Dafür ist aber nur ein Teil der späteren Rente steuerpflichtig – der sogenannte Ertragsanteil.

Wie hoch dieser Ertragsanteil ausfällt, richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Wer seine Rente etwa ab einem Alter von 62 Jahren bezieht, muss 21 Prozent der Rente mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einer Rente in Höhe von 1.000 Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent würde sich damit eine Steuerbelastung von nur 63 Euro ergeben.

Ertragsanteil bei der Rentenversicherung je nach Rentenbeginn

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Alter
bei Rentenbeginn
Ertragsanteil
(Prozent)
57 25
58 24
59 23
60 22
61 22
62 21
63 20
64 19
65 18
66 18
67 17

Auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn ist bei einer privaten Renten­versicherung möglich. Hier müssen in der Regel nur 50 Prozent der aufgelaufenen Erträge versteuert werden, die andere Hälfte ist steuerfrei.

Bei einer privaten Geldanlage in Aktienfonds müssen Sie dagegen bereits in der Ansparphase vorab einen Teil des Ertrags (Vorabpauschale) versteuern, sofern der Wert des Fonds in einem Jahr gestiegen ist. Beim Verkauf der Anteile wird dann der tatsächliche Gewinn versteuert. Bei ETF-Aktienfonds müssen Sie daher Abgeltungs­steuer auf 70 Prozent der aufgelaufenen Gewinne zahlen.

Auch Kapitalauszahlung steuerbegünstigt

Lassen Sie sich zu Rentenbeginn das angesparte Kapital auszahlen, ist bei einer klassischen Rentenversicherung nur die Hälfte davon steuerpflichtig. Dafür muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und die Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind 15 Prozent der Erträge in jedem Fall steuerfrei. Sind die Voraussetzungen bei Laufzeit und Alter erfüllt, müssen die restlichen 85 Prozent auch hier nur zur Hälfte versteuert werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung – ETF-Sparplan: Die Unterschiede

Wer mit ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter vorsorgen möchte, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einem ETF-Sparplan und einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die eine Investition in solche Wertpapiere erlaubt. Um den Ruhestand abzusichern, ist eine Renten­versicherung die erste Wahl. Mit einem garantierten Rentenfaktor oder je nach Tarif auch einem Ablauf­management ist hier alles darauf ausgerichtet, damit im Alter eine lebenslange, monatliche Rente gezahlt werden kann.

Ein ETF-Sparplan ist hingegen gut geeignet, um freies Vermögen anzusparen. Er garantiert jedoch keine lebenslange Rente oder einen festen Rentenfaktor.

* Bei 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds.
  Renten­versicherung ETF-Sparplan
Anbieter Versicherer Bank / Online-Broker
Lebenslange Rente
Garantierter
Rentenfaktor
Garantie auf
eingezahlte Beiträge
Ablaufmanagement
Steuern Rente:
nur Ertragsanteil wird besteuert
Auszahlung:
Hälfte des Gewinns ist steuerfrei
Auszahlung:
25 % Abgeltungssteuer
+ Soli-Zuschlag
(+ Kirchensteuer)
auf 70 % der Erträge*
Umschichtungen steuerfrei Steuern auf Erträge bei Verkauf
Ziel Ruhestand absichern Vermögen ansparen

Häufige Fragen

  • Für wen ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

    Eine private Rentenversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, der seinen Lebensstandard im Alter halten und dafür seine gesetzliche Rentenansprüche durch eine private Vorsorge ergänzen möchte.

    Ob eine private Rentenversicherung oder ein staatlich geförderter Riester- oder Rürup-Vertrag für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dies sollten Sie vorab prüfen – zum Beispiel mit dem Renten-Vergleich von CHECK24.

  • Wird die private Rentenversicherung staatlich gefördert?

    Eine private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert. Anders als bei Riester- oder Rürup-Verträgen gibt es keine steuerlichen Vorteile für die gezahlten Beiträge oder staatliche Zuschüsse.

    Dafür bietet die private Rentenversicherung steuerliche Vorteile in der Rentenphase. Die Rente ist nur zu einem geringen Teil steuerpflichtig. Bei einer Auszahlung des Kapitals ist unter bestimmten Voraussetzungen zudem nur die Hälfte des Ertrags (bei fondsgebundenen Policen: 42,5 Prozent) steuerpflichtig.

  • Wie hoch sind die Kosten für die private Rentenversicherung?

    Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt vor allem von der gewünschten Höhe der monatlichen Rente sowie dem Eintrittsalter ab. Beim Alter gilt: Je früher die Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, die aufgewendet werden müssen. Denn dann bleibt mehr Zeit bis zum Rentenbeginn, um Vermögen für die lebenslange Rente anzusparen.

    Wer etwa mit 67 Jahren eine mögliche monatliche Rente in Höhe von 500 Euro beziehen will, muss bei einem Sparbeginn mit 45 Jahren 250 Euro monatlich aufbringen. Schließt er die Rentenversicherung jedoch schon mit 30 Jahren ab, sind dafür nur 105 Euro Beitrag pro Monat nötig (Fonds-Produkt, Stand 10/2023).

    Nutzen Sie unseren privaten Rentenversicherungs-Rechner, um einen passenden Tarif zu finden und die Höhe der Beiträge für eine gewünschte monatliche Rente zu berechnen.

  • Werden auf eine private Rente Krankenkassenbeiträge fällig?

    Wer während seines Berufslebens die meiste Zeit Arbeitnehmer war, ist in der Regel als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert. Dann müssen auf eine private Rente keine Beiträge zur Krankenkasse gezahlt werden.

    Nur wer als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss Abgaben zahlen. Es wird dann ein ermäßigter Beitragssatz von derzeit 14 Prozent sowie der jeweilige Zusatzbeitrag der Kasse fällig.

    Keine Abgaben für Privatversicherte

    Wer eine private Krankenversicherung hat, muss in keinem Fall Abgaben auf eine private Rente zahlen. Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Tarif und sind unabhängig von den Einkünften des Privatversicherten.

  • Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?

    Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn und wurde eine Beitragsrückgewähr vereinbart, werden bei einer klassischen Versicherung die gezahlten Beiträge zurückgezahlt. Hinzu kommen mögliche Überschussanteile. Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird meist der aktuelle Wert der Fondsanteile ausgezahlt. Je nach Laufzeit und Kursentwicklung der Anteile kann dieser Wert unter der Summe der gezahlten Beiträge liegen.

    Stirbt der Versicherungsnehmer in der Rentenphase, endet die Zahlung der monatlichen Rente. Sie können jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbaren – zum Beispiel für zehn Jahre. Dann wird die Rente auf jeden Fall für zehn Jahre gezahlt, selbst wenn Sie vorher sterben sollten.

    Rentengarantiezeit kostet Rente

    Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit geht zulasten der Rentenhöhe. Je länger die vereinbarte Garantiezeit ist, umso geringer fällt die monatliche Rente aus.

  • Kann ich eine private Rentenversicherung kündigen?

    Ja, eine private Rentenversicherung können Sie kündigen. Sie sollten allerdings vor einer Kündigung auch andere Alternativen prüfen. Denn bereits bezahlte Abschlusskosten gehen bei einer Kündigung verloren. Die Versicherung zahlt Ihnen nur einen Rückkaufswert aus.

    Oft ist es sinnvoll, den Vertrag stattdessen beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr. Zu Rentenbeginn erhalten Sie das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder einmalige Auszahlung.

  • Welche Bedeutung hat der Rentenfaktor?

    Der Rentenfaktor bestimmt, wie hoch die monatliche Rente später ausfällt. Er gibt an, welche Rente der Versicherer pro 10.000 Euro Kapital auszahlt. Beträgt der Wert zum Beispiel 25, erhalten Sie für ein angespartes Kapital von 100.000 Euro eine Monatsrente von 250 Euro.

    Bei einer klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer eine Mindestrente. Diese errechnet sich aus dem garantierten Kapital zu Rentenbeginn sowie einem garantierten Rentenfaktor. Dieser Teil der Rente steht fest. In der Regel kommen später noch Überschüsse dazu, die der Versicherer erwirtschaftet hat. Der Rentenfaktor für diese Überschüsse wird jedoch erst zu Rentenbeginn festgelegt.

    Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keine garantierte Mindestrente. Oft gibt der Versicherer dennoch einen Rentenfaktor an. Dieser steht jedoch häufig nicht fest und kann sich bis zum Beginn der Rente noch ändern. Einige Versicherer versprechen allerdings, den zugesagten Faktor nicht zu kürzen.

Der Renten-Vergleich von CHECK24

Mit CHECK24 können Sie zahlreiche Rentenversicherungen bequem und gleichzeitig detailliert miteinander vergleichen. Unser Rechner berücksichtigt dabei insgesamt 136 Tarife von 21 verschiedenen Anbietern.

Der Vergleich von CHECK24 zeigt Ihnen zudem, ob eine Rürup-Rente (Basis-Rente), Riester-Rente oder private Rentenversicherung sinnvoll für Sie ist. Bei den privaten Rentenversicherungen können Sie die Angebote zahlreicher Versicherer miteinander vergleichen. Ob klassisch, fondsgebunden oder als hybride Variante – Sie entscheiden, welcher Vertrag am besten zu Ihnen passt.

Haben Sie noch eine Frage zur privaten Altersvorsorge oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Die Renten-Experten von CHECK24 helfen Ihnen gerne weiter – rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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Garantierter Rentenfaktor
Der Versicherer garantiert einen bestimmten Faktor, mit dem das angesparte Kapital später verrentet wird. Bei einem Rentenfaktor von 25 zahlt der Anbieter zum Beispiel 25 Euro monatliche Rente pro 10.000 € Guthaben.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Ablaufmanagement
Der Versicherer beginnt einige Jahre vor Rentenbeginn damit, die angesparten Aktienfonds-Anteile in schwankungsärmere Anlagen – meist Anleihefonds – umzuschichten.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Dies gilt ab einem Alter von 62 Jahren sowie 12 Jahren Laufzeit.

Bei einer fonds­gebundenen Renten­versicherung sind 15 Prozent in jedem Fall steuerfrei. Die restlichen 85 Prozent werden ab einem Alter von 62 sowie 12 Jahren Laufzeit auch hier nur zur Hälfte besteuert.