Mit dem Recht der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) muss der Kfz-Versicherungs-Nehmer nicht bis zum Jahresende warten, um zu kündigen. Diese ist ungeachtet der einmonatigen Kündigungsfrist vor Ende des Versicherungsjahres möglich. Für einen unterjährigen Wechsel der Kfz Versicherung gibt es drei Gründe.
Der erste Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Autoversicherung z.B. eine Prämienerhöhung für das kommende Versicherungsjahr bekannt gegeben hat. Das gleiche ist der Fall, wenn der Versicherer das Risikomerkmal ändert. Ein Beispiel hierfür ist, wenn er Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse einstuft. Außerordentlich kündigen können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs besteht für den Versicherungsnehmer ebenfalls das Recht zu kündigen.
Die Fristen für die außerordentliche Kündigung betragen im Fall der Beitragserhöhung und der Änderung des Risikomerkmals vier Wochen ab Zugang der Mitteilung durch die Autoversicherung. Bei einem Schaden kann die außerordentliche Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Annahme oder Ablehnung der Leistung durch die Versicherung ausgesprochen werden. Beim Wechsel des Fahrzeugs gilt die bisherige Auto-Versicherung automatisch als gekündigt, sobald ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen wurde. Achten Sie darauf, bei Ihrer Kfz Sonderkündigung immer den Grund für die Vertragsauflösung anzugeben. Anderenfalls kann es sein, dass die Assekuranz Ihr Sonderkündigungsrecht nicht anerkennt.
Schicken Sie Ihre Kündigung vorsichtshalber per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Beweis dafür, dass Ihre Mitteilung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist.
Bei Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie vor allem darauf achten, sich ausreichend hoch zu versichern. Bis zu der im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme erstattet die Autoversicherung die Kosten für selbst verschuldete Unfallschäden des Versicherten.
Übersteigen die Schadenersatzkosten die Versicherungssumme, muss der Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Im Rahmen der Kfz-Versicherung unterscheidet man die gesetzliche Mindestdeckung und die erweiterte Deckung.
Bei der gesetzlichen Mindestdeckung sind Personenschäden mit 2,5 Mio. Euro pro Person abgedeckt. Für den Fall, dass mehrere Personen zu Schaden kommen, ist eine Summe von 7,5 Mio. Euro angesetzt. Für Sachschäden liegt die gesetzliche Mindestdeckung bei 1,12 Millionen Euro, für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Gerade bei Personenschäden können Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer die gesetzlichen Mindestsummen übersteigen. Wenn Sie hinsichtlich dessen ein größeres Sicherheitsbedürfnis haben, können Sie sich mit dem Versicherer in der Regel auf die Erweiterung der Deckungssumme einigen. Im Rahmen der erweiterten Deckung sind Summen von 50 Mio. bzw. 100 Mio. Euro möglich. Die Deckungserweiterung für Personenschäden beschränkt sich meist auf 6 bis 8 Mio. Euro pro geschädigte Person.
Bei Ihrer Autoversicherung sollten Sie die erweiterte Deckung wählen. Eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist empfehlenswert. Sie zahlen dafür einen minimal höheren Beitrag, der sinnvoll in Ihre finanzielle Sicherheit investiert ist.
Fahranfänger, die weniger als 3 Jahre ihren Führerschein besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Das entspricht einem Beitragssatz von ca. 190-230 Prozent (abhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen).
Versicherungsnehmer, die ihren Führerschein länger als 3 Jahre haben, beginnen in der Schadenfreiheitsklasse ½. Hier ist der Schadenfreiheitsrabatt ca. 115-140%.
Mit der Fülle an Kfz-Versicherungsgesellschaften und Angeboten am Markt ist man schnell verwirrt. Ein Vergleich der einzelnen Angebote ist sehr mühsam und zeitraubend. Damit Sie im Tarifdickicht den Überblick behalten, können Sie hier den Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen nutzen.
Mit nur wenigen Eingaben kommen Sie innerhalb kurzer Zeit zum Vergleichsergebnis und können auf einen Blick sehen, welcher Autoversicherer für Sie persönlich der günstigste ist.
Bisher konnten die Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit (Überfahren einer roten Ampel) oder Verstößen gegen die Anzeige- und Informationspflicht (zusätzlicher Fahrer) Leistungen verweigern.
Im neuen Versicherungsvertragsgesetz vom 01. Januar 2008 gilt diese Leistungsfreiheit des Versicherers nur bei vorsätzlichen Verstößen (zum Beispiel Fahrten unter Alkoholeinfluss).
Achten Sie also unbedingt auf eventuelle Ausschlusskriterien in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ein Kfz-Versicherungsvertrag wird in der Regel immer für ein Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit wird meist am Kalenderjahr ausgerichtet. Wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag am Ende des Jahres nicht kündigt, verlängert sich die Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr.
Einige Versicherungsgesellschaften, wie zum Beispiel die AdmiralDirekt, koppeln ihre Verträge nicht an das Kalenderjahr. Bei Abschluss einer Police beginnt bei diesen Anbietern das Versicherungsjahr mit dem Vertragsabschluss. Lässt der Kunde beispielsweise am 18.02.2009 sein Fahrzeug zu, so hat die Police eine ordentliche Laufzeit bis zum 17.02.2010.
Für eine Kündigung der Kfz Versicherung bestehen zwei Möglichkeiten: Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Ein entsprechendes
Kündigungsformular haben wir für Sie vorbereitet.
Dieser Rabatt hat großen Einfluss auf die Kfz-Versicherungs-Prämie. Je länger ein Fahrer unfallfrei fährt, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt und desto günstiger wird die Versicherung.
Verursacht der Versicherte einen Unfall, kann die Autoversicherung die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse vornehmen.
Die Teilkaskoversicherung springt ein, wenn Ihr Auto durch Unwetter, wie z.B. Hagel, Sturm oder Überschwemmung, beschädigt wurde. Sie kommt ebenso bei Glasbruch auf, indem sie den Einsatz von neuen Fensterscheiben oder Glas an der Beleuchtung zahlt.
Die Teilkasko versichert darüber hinaus Brandschäden im oder am Auto. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Feuer im Auto selbst entstanden ist oder von außen auf das Kfz übergegriffen hat. Neben Kurzschlussschäden übernimmt sie meist auch Schäden durch Marderbiss und durch den Zusammenstoß mit Haarwild. Selbst wenn das Auto gestohlen oder geraubt wurde, erbringt die Teilkasko ihre Versicherungsleistung.
Eine Teilkaskoversicherung sollte für Autos abgeschlossen werden, die nicht älter als acht Jahre sind. Grund: Die Teilkasko zahlt bis zur Entschädigungshöchstgrenze, die dem Wiederbeschaffungswert des Autos entspricht.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Marktwert des Kfz vor dem Schaden, der Kaufpreis, den man für ein gleichwertiges Auto zahlen müsste.
Die sogenannte Fahrzeugvollversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus leistet sie sogar bei vom Versicherten selbst verschuldeten Schäden am Fahrzeug.
Neben den Risiken, die in der Teilkasko versichert sind, leistet die Vollkasko bei sämtlichen Unfallschäden; des Weiteren bei Parkschäden, die in Abwesenheit des Versicherten zustande kommen, bei Unfallflucht des Schädigers und bei Vandalismus.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird in erster Linie empfohlen, wenn Sie ein neues und/oder hochwertiges Fahrzeug besitzen. Grund: für ältere Autos ist die Entschädigung des Versicherers entsprechend gering. Deshalb sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag auf Teilkaskoschutz umändern lassen, wenn Ihr Auto 3 Jahre alt ist.
Sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er eine Selbstbeteiligung wählt oder nicht und wenn ja, wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadenfall sein soll.
Vorteil des Selbstbehalts ist, dass die
Versicherungsprämie erheblich sinkt. Die Beträge für
eine Selbstbeteiligung liegen meist zwischen 150 und 1.000
Euro.
Bei der Vollkaskoversicherung sinken zudem die Beiträge mit
jedem schadenfreien Jahr. Wenn Sie also seit längerer Zeit
unfallfrei sind, kann sich eventuell der Vollkaskoschutz mehr
lohnen als der Teilkaskoschutz. Grund: Der Schadenfreiheitsrabatt
hat keinen Einfluss auf die Prämie der
Teilkaskoversicherung.
Im Rahmen der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer
zusätzliche Optionen wählen. So kann er bspw.
Haftpflichtschäden beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland
durch die sogenannte Mallorca-Police absichern. Für ganz
besonders vorsichtige Versicherungsnehmer gibt es die
Insassenunfallversicherung. Sie empfiehlt sich für Autofahrer,
die sehr häufig andere Personen im ihrem Kfz transportieren.
Bei einem Unfall sind Personenschäden, die über die
Deckungssummen der Haftpflichtversicherung hinausgehen, von der
Insassenunfallversicherung abgedeckt.
Der Kfz-Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) bietet
kostenlose Hilfe bei Pannen, bei Unfällen und der
Schadensabwicklung im Ausland. Der Schutzbrief ist meist
Fahrzeug-spezifisch und gilt auch für Anhänger und
mitgeführtes Gepäck. Auf Reisen sind auch die Insassen
durch den Kfz-Schutzbrief abgesichert. Der Leistungsumfang des
Schutzbriefs kann von Unternehmen zu Unternehmen abweichen.
Im Allgemeinen erbringt der Kfz-Schutzbrief aber z.B. die
Übernahme der Abschlepp- und Unterstellkosten, Hilfe bei
Pannen und Unfällen, den Fahrzeugrücktransport, die
Bergung. Darüber hinaus erstattet er die Kosten für die
Weiter- oder Rückfahrt. Sollte das Fahrzeug nicht gleich
repariert werden können, sind die Kosten für die
Übernachtung bzw. für einen Ersatz-Mietwagen vom
Schutzbrief abgedeckt.
Ist der Schutzbriefinhaber krank oder
verletzt, stellt die Auto-Versicherung einen Ersatzfahrer für
die Rückfahrt. Bei einem Totalschaden auf Auslandsfahrten sind
Verzollungs- bzw. Verschrottungskosten abgedeckt. Die meisten
Schutzbriefe bieten zusätzliche Hilfeleistungen wie Hilfe bei
Dokumentendiebstahl oder vorzeitigem Reiseabbruch an.
Sollten Sie Mitglied eines Automobilclubs, wie dem ADAC, sein, ist
eine Absicherung durch einen Schutzbrief in der Regel nicht
nötig, da seine Leistungen von dem Automobilclub erbracht
werden.