Zentralruf
Ist bei einem Schadenfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht bekannt, kann diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden.
Der Zentralruf ist eine staatliche Auskunftstelle, um Verkehrsteilnehmer bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche sowohl innerhalb Deutschlands als auch im europäischen Ausland zu unterstützen. Die bundesweit einheitliche Servicenummer 0180-25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz der Telekom) ist rund um die Uhr das ganze Jahr über erreichbar.
Zur Ermittlung wird das amtliche Fahrzeugkennzeichen des Unfallverursachers sowie im besten Fall der Name des Halters benötigt.
Ist das Fahrzeug des Schädigers im Ausland versichert, ermittelt der Zentralruf den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.
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