Werkstattbindung
Bei Vereinbarung eines Werkstattbindungstarifs erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit, im Schadenfall die Reparatur in einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Werkstatt vornehmen zu lassen.
Vorteil für den Versicherungsnehmer ist, dass er weniger Versicherungsprämie zu zahlen hat. Die Ersparnisse liegen je nach Versicherer in einem Bereich von 10 bis 15 Prozent auf die Kaskoversicherung.
Versicherungsnehmer, die eine Werkstattbindung eingegangen sind, ihr Fahrzeug dennoch in eine andere Wertstatt bringen, müssen mit einer Vertragsstrafe rechnen. Beispiele für eine Vertragsstrafe sind die Erhöhung der Selbstbeteiligung und eine prozentuale Beteiligung am Reparaturbetrag.
Eine Werkstattbindung lohnt sich fast immer. Nur bei Neuwagen sowie bei Leasing- und fremdfinanzierten Fahrzeugen kann es zu Problemen kommen:
Neuwagen können ihre Herstellergarantie verlieren, wenn die von der Versicherung festgelegte Werkstatt keine Originalteile verwendet oder keine Vertragswerkstatt ist.
In Leasing- und Finanzierungsverträgen gibt es manachmal eine Klausel, die festlegt, dass Reparaturen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchgeführt werden dürfen.
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