Versicherungsbeginn - Versicherungsende
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Um ein Fahrzeug zulassen zu können, benötigen Versicherungsnehmer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Ab dem Zeitpunkt der Zulassung besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz. Der eigentliche Versicherungsschutz beginnt, sobald das Versicherungsunternehmen den Versicherungsantrag des Kunden angenommen und diesem den Versicherungsschein (die Police) zugesandt hat.
Der Versicherungszeitraum der meisten Versicherungen endet am Jahresende. Wird die Versicherung nicht gekündigt, verlängert sich die Versicherungsdauer um ein weiteres Jahr.
Es gibt aber auch immer mehr Versicherungen, die unterjährig versichern, d.h. die Versicherung gilt ab Abschlussdatum genau ein Jahr. Auch sie verlängert sich, falls keine Kündigung eingereicht wird.
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