Unbegrenzte Deckung
Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, für Haftpflichtschäden bis zu der in der Police festgelegten Deckungssumme aufzukommen. Die Versicherungssummen variieren je nach Versicherung.
Einige Versicherungen bieten ihren Kunden eine unbegrenzte Deckungssumme und zahlen somit Haftpflichtschäden, egal wie hoch diese ausfallen. Dies ist jedoch nicht Pflicht. Vorgeschrieben sind nur die folgenden gesetzlichen Mindestdeckungen:
- für Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
- für Sachschäden (1,12 Mio. Euro)
- für reine Vermögensschäden (50.000 Euro)
Häufig bieten Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsnehmern gegen einen in der Regel geringen Mehrpreis eine Versicherungssumme, die höher als die Mindestdeckung, jedoch immer noch begrenzt ist (z.B. 50 Mio. oder 100 Mio.).
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