Ummeldung
Ein Fahrzeug muss bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden, wenn der Halter des Fahrzeugs an einen anderen Ort umzieht oder wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter angemeldet wird.
Ändert sich der Wohnort des Fahrzeughalters, müssen die neuen Adressdaten aufgenommen und bei Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt neue Kennzeichen beantragt werden. Außerdem wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief) die Liste der Vorbesitzer um eine Person erweitert, auch wenn es sich um ein und dieselbe Person handelt.
Die Ummeldung auf einen neuen Halter funktioniert ähnlich wie eine Neuanmeldung. Wichtig ist, dass der neue Halter mit einer eVB-Nummer den Nachweis einer Kfz-Versicherung erbringt. Lebt der neue Halter im gleichen Landkreis oder der gleichen Stadt wie der vorherige, können die Kennzeichen übernommen werden.
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