Schadenersatz
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet, dem Geschädigten einen Schadenersatz als Ausgleich für die entstandenen Nachteile zu leisten.
Da es im Straßenverkehr leicht zu Schäden kommt, die mit erheblichen finanziellen Folgen (also mit hohen Schadenersatzansprüchen) verbunden sind, ist beim Abschluss einer Kfz-Versicherung darauf zu achten, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu wählen.
Siehe auch Deckungssumme.
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