Pflichtverletzung
Als Obliegenheiten bezeichnet man die neben der Beitragspflicht bestehenden Pflichten eines Versicherungsnehmers. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, riskiert er, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.
Die Obliegenheiten bzw. Pflichten eines Versicherungsnehmers ergeben sich teilweise aus gesetzlichen Bestimmungen, teilweise aus vertraglichen Vereinbarungen.
Beispiel:
Fahren unter Alkoholeinfluss (siehe grobe Fahrlässigkeit) ist eine Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Versicherungsnehmer verletzt die vertraglichen Vereinbarungen, wenn das versicherte Fahrzeug von einer unberechtigten, nicht in der Police eingetragenen Person gefahren oder zu einem nicht angegebenen Zweck verwendet wird. Darüber hinaus ist er im Schadenfall vertraglich dazu verpflichtet, den Schaden innerhalb einer festgelegten Zeitspanne schriftlich zu melden und zu einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Aufklärung beizutragen.
Der Versicherungsnehmer kann sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) und der Versicherungspolice über seine Pflichten gegenüber dem Versicherer informieren.
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