Nutzungsausfallentschädigung
Kommt es zu einem Nutzungsausfall, d.h. kann ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug in Folge eines unverschuldeten Unfalls für eine gewisse Dauer nicht verwenden, hat er Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf einen Entschädigungsbetrag.
Die Höhe dieses Entschädigungsbetrags ist gesetzlich nicht geregelt. Es existiert jedoch eine (nicht offizielle) Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch, die als Richtlinie zur Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung verwendet wird. Die Tabellen unterscheiden 12 Fahrzeuggruppen (A bis L) mit unterschiedlichen Entschädigungsbeträgen. Ein zuständiger Sachverständiger ordnet das beschädigte Fahrzeug anhand bestimmter Kriterien (Fahrzeugtyp, Leistung, Ausstattung etc.) einer dieser Gruppen zu und setzt die Reparaturdauer fest.
Laut Gesetz (BGH, Az: VI ZR 357/03) muss die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines alten Autos deutlich niedriger angesetzt sein als bei Neufahrzeugen.
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