Nutzung (privat und gewerblich)
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung ist anzugeben, ob das Fahrzeug überwiegend oder sogar ausschließlich für private oder gewerbliche Zwecke eingesetzt wird. Die Art der Nutzung hat Auswirkungen auf die Höhe des Versicherungsbeitrages.
Unter private Nutzung fallen neben allen privaten Fahrten auch Fahrten zum Arbeitsplatz und zu dienstlichen Seminaren.
Ist das Fahrzeug im Besitz eines Unternehmens oder wird für berufliche Fahrten verwendet (z.B. im Rahmen von Lieferdiensten oder Handelsvertreterfahrten), ist dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen, dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt.
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