Kurzkennzeichen
Ein Kurzkennzeichen wird vom Straßenverkehrsamt zur Überführung von Autos und zu Probefahrten für einen Zeitraum von fünf Tagen vergeben. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem "Roten Kennzeichen" kann man das Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf vernichten und muss es nicht beim Straßenverkehrsamt zurückgeben.
Ein Fahrzeug kann nur innerhalb der angegebenen fünf Tage mit einem Kurzkennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Das Ablaufdatum ist mit einer Zahlenkombination auf dem Kennzeichen vermerkt.
Um ein Kurzkennzeichen zu erhalten, benötigt man seinen Personalausweis, den Fahrzeugbrief sowie die eVB-Nummer (die ehemalige Versicherungsbestätigungskarte) mit dem Vermerk für ein Kurzkennzeichen. Falls ein Dritter das Kennzeichen abholt, benötigt er eine Vollmacht.
Dass eine eVB-Nummer mit dem Vermerk für ein Kurzkennzeichen benötigt wird, muss man beim Abschluss der Versicherung angeben.
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