Grüne Karte
Die Grüne Versicherungskarte oder auch Internationale Versicherungskarte (IVK) erbringt bei Fahrten im Ausland den Beweis über die Existenz einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sie enthält Daten über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung. Jeder Versicherungsnehmer kann sie kostenlos bei seinem Versicherer erhalten. Sie ist meist mehrere Jahre gültig.
Zwingend erforderlich ist die Grüne Versicherungskarte bei Fahrten in folgenden Ländern:
- Albanien
- Andorra
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Iran
- Irak
- Israel
- Marokko
- Mazedonien
- Moldawien
- Rumänien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Nicht erforderlich ist die Grüne Karte in allen EU-Ländern, sowie den Ländern, mit denen Europa ein Kennzeichenabkommen hat. Diese sind Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Hier gilt das Kennzeichen als alleiniger Versicherungsbeweis. Allerdings empfiehlt sich vor allem bei Reisen in die neuen EU-Länder und nach Italien auch weiterhin das Mitführen der Grünen Karte.
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