Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer
durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und
am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.
Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres
mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren
Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01.
des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.
Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden
reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab
Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen,
erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.