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    Die Zertifizierung der Softwarequalität durch den TÜV SÜD betrifft die Bereiche Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Kfz-Versicherungsvergleichs anhand besonders strenger Kriterien.

    Insbesondere die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit gewinnen im Internet immer größere Bedeutung, da zur Erstellung des Versicherungsvergleichs und für einen anschließenden Online-Antrag einer Kfz-Versicherung die Abfrage persönlicher Daten notwendig ist.

    Bei der Zertifizierung durch den TÜV SÜD werden die strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) und die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT Grundschutz herangezogen.

    Das Qualitätsmanagement wird in Anlehnung an die ISO 9001 geprüft. Grundlage für die Prüfung der Funktionalität und Usability sind umfangreiche Tests und TÜV SÜD Prüfanforderungen in Anlehnung an diverse ISO-Normen.

    Datenschutz, Funktionalität und Usability
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    eVB sofort online verfügbar

    Bei den meisten Versicherern wird Ihnen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Fahrzeugzulassung nach Abschluss sofort online angezeigt.

CHECK24 ist TÜV-Geprüft

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

    Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).

  • Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

    Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.

    Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.

      Kündigungsformular
  • Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Auf CHECK24 können Sie über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.

    Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.

  • Wer ist CHECK24?

    Wer ist CHECK24?

    CHECK24 ist Deutschlands großes Vergleichsportal. Wir ermöglichen dem Verbraucher unter www.check24.de, Versicherungen, Finanzprodukte, Energie-, Telekommunikationstarife sowie Mietwagenpreise kostenlos zu vergleichen und online abzuschließen. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter spart oft bares Geld.

    Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 300 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.

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Kfz-Versicherung Lexikon

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Sie verstehen einen Fachbegriff in der Police Ihrer Kfz-Versicherung oder in unserem Kfz-Vergleichsrechner nicht? Im Kfz-Versicherungslexikon von CHECK24 finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um Ihre Kfz-Versicherung – von A wie Ablehnungsfrist bis Z wie Zweitwagen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im CHECK24 Ratgeber sowie bei den häufigen Fragen. Mit Ihrem neu erworbenen Wissen und dem TÜV geprüften sowie kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich von CHECK24 finden auch Sie Ihren individuell günstigsten Tarif.

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Buchstabe A

Ablehnungsfrist
Zeitraum von zwei bis vier Wochen in dem eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf.
Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeugs nicht dieselbe Person sind.
Alkohol am Steuer
Wer über der zulässigen Promillegrenze alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, er riskiert auch seinen Versicherungsschutz.
Assekuranz
Synonym für Versicherung
Automobilclub
Durch eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub erhält man auch die Leistungen eines Schutzbriefes.
Autoreifen
Straßenverkehrsordnung schreibt geeignete Bereifung vor – sonst ist der Kaskoschutz gefährdet
Außerordentliche Kündigung
Liegt ein triftiger Grund vor, kann eine Kfz-Versicherung auch unter dem Jahr außerordentlich gekündigt werden.

Buchstabe B

Bagatellschaden
Bagatellschäden sind kleinere Schäden bis zu ca. 700 Euro, bei denen kein Gutachter hinzugezogen werden muss
Beamtenrabatt
Viele Versicherungen bieten für Beamte einen gesonderten Tarif an.
Begleitetes Fahren
Begleitetes Fahren erlaubt das Führen eines Kraftfahrzeugs ab dem Alter von 17 Jahren unter der Aufsicht einer Begleitperson.
Bereifung
Straßenverkehrsordnung schreibt geeignete Bereifung vor – sonst ist der Kaskoschutz gefährdet
Berufsgruppenrabatt
Versicherungsnehmer bestimmter Berufsgruppen erhalten von Versicherungsunternehmen einen Rabatt.

Buchstabe C

CO2-Ausstoß
Die Höhe des CO2-Ausstoßes eines Fahrzeugs beeinflusst die Höhe der Steuer und zum Teil auch die Höhe der Versicherungsprämie.

Buchstabe D

Deckungssumme
Die in der Police eingetragene Deckungssumme entspricht dem Maximalbetrag, für den Versicherungsunternehmen bei Haftpflichtschäden aufkommen.
Diebstahlwarnsystem
Ein Diebstahlwarnsystem kann sich positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirken.
Direktregulierung
Die Direktregulierung ist eine besondere Form der Schadensregulierung, die dem Geschädigten eine schnellere Abwicklung ermöglicht.
Direktversicherer
Direktversicherer sind Assekuranzen, die durch den Verzicht auf Filialen und Makler günstige Versicherungen anbieten können.

Buchstabe E

Einparkhilfen
Einparkhilfen sind Vorrichtungen, die das Einparken eines Fahrzeugs vor allem auf engem Raum erleichtern sollen.
Einzelfahrerrabatt
Die meisten Versicherer gewähren eine Minderung des Versicherungsbeitrags, wenn ein Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt wird.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Der Besitz einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist Bedingung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs.
Elementarereignisse
Elementarereignisse sind Naturereignisse wie Sturm und Hagel.
Erstbesitzerrabatt
Wer ein Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat, erhält in der Regel einen Erstbesitzerrabatt.
Erstprämienverzug
Bezahlt ein Versicherungsnehmer die erste Versicherungsprämie nicht innerhalb der ersten drei Monate, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Erstzulassung
Der Tag der Erstzulassung ist das Datum, an dem ein Kraftfahrzeug das erste Mal auf einen Beisitzer bei einer Kfz-Zulassungsstelle angemeldet wurde.

Buchstabe F

Fahrerunfallversicherung
Die Fahrerunfallversicherung ist eine Ergänzung der Kfz-Versicherung, die den Fahrer eines Wagens schützt.
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Verursacher eines Schadens nicht die notwendige Sorgfalt walten lässt.
Fahrzeugalterrabatt
Der Fahrzeugalterrabatt wird von Versicherungen gewährt, wenn das anzumeldende Fahrzeug erst wenige Jahre alt ist.
Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief ist eine Besitzurkunde und muss nicht mitgeführt werden.
Fahrzeughalter
Fahrzeughalter ist, wer die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt.

Buchstabe G

GAP-Deckung
Die GAP-Deckung ist ein zusätzliches Angebot zur Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge, das im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert trägt.
Garagenrabatt
Viele Versicherer gewähren einen Garagenrabatt, wenn das versicherte Fahrzeug nachts überwiegend in einer Einzel-, Doppel, Sammel- oder Tiefgarage geparkt wird.
Gebrauchtwagen
Unter einem Gebrauchtwagen versteht man ein Fahrzeug mit mindestens einem Vorbesitzer
Gebrauchtwagen Kaskoversicherung
Eine Gebrauchtwagenkaskoversicherung ist eine speziell für Gebrauchtwagen konzipierte Versicherung, deren Versicherungsschutz zwischen Teil- und Vollkasko liegt.
Gefährdungshaftung
Unter Gefährdungshaftung versteht man die Haftung für Schäden, die aus einer erlaubten Gefahr, wie der Nutzung eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, resultieren.
Gesetzliche Mindestdeckung
Die Mindestdeckung ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Betrag, den ein Versicherungsunternehmen im Schadenfall verpflichtet ist zu gewähren.
Glasschaden
Mit einer Teilkaskoversicherung sind Glasschäden am Auto versichert.
Grobe Fahrlässigkeit
Verkehrsteilnehmer, die grob fahrlässig handeln, können in Teilen ihren Versicherungsschutz verlieren.
Grüne Karte
Die Grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Buchstabe H

Haarwild
Schäden, die aus dem Zusammenstoß mit einem in Bewegung befindlichem Haarwild resultieren, sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt.
Hagelschaden
Schäden, die durch Hagelschlag hervorgerufen wurden, sind durch die Kaskoversicherung gedeckt.
Hauptuntersuchung (HU)
Durch die Hauptuntersuchung (HU) wird festgestellt, ob ein Fahrzeug verkehrstauglich ist.
Herstellerschlüssel
Der Herstellerschlüssel dient gemeinsam mit dem Typschlüssel zur Identifizierung eines Fahrzeugtyps.

Buchstabe I

Insassenunfallversicherung
Eine Insassenunfallversicherung sichert bei einem Schaden die Insassen eines Fahrzeug ab.

Buchstabe K

Kaskoversicherung
Die Teil- und Vollkaskoversicherungen kommen für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf Seiten des Verkehrsopfers auf, die der Versicherungsnehmer verursacht hat.
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer muss für alle motorisierten Fahrzeuge bezahlt werden.
Kurzkennzeichen
Ein Kurzkennzeichen wird für Probe- und Überführungsfahrten benötigt.
Kündigung
Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.

Buchstabe L

Leasing
Leasing ist neben Barkauf und Finanzierung eine Möglichkeit in Besitz eines Fahrzeugs zu gelangen.

Buchstabe M

Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland.
Malusdatei
Die Malusdatei (auch "Schwarze Liste") ist eine zentrale Datenbank, in der u.a. Schadenfälle und Schadensklasse eines jeden Versicherers festgehalten werden.
Marderbiss
Häufig werden Schäden im Motorraum des Fahrzeugs (an Zündkabeln, Gummidichtungen und Schläuchen) durch Marderbisse hervorgerufen.
Mietwagen
Ein Mietwagen ist ein Fahrzeug, das gegen eine gewisse Gebühr geliehen werden kann.
Mindestdeckung
Die Mindestdeckung ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Betrag, den ein Versicherungsunternehmen im Schadenfall verpflichtet ist zu gewähren.

Buchstabe N

Nachhaftung
Nach Abmeldung eines Fahrzeugs haftet das Versicherungsunternehmen noch bis zu einem Monat.
Neu für alt
Abzüge "neu für alt" gleichen Wertsteigerungen aus, die sich daraus ergeben, dass im Schadenfall Alt- gegen Neuteile ausgetauscht werden.
Neupreisentschädigung
Die Neupreisentschädigung ist eine Vertragsoption der Kfz-Versicherung, die festlegt, dass im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls der Neupreis des Fahrzeugs unabhängig vom seinem Zeitwert erstattet wird.
Neuzulassung (von Neu- und Gebrauchtwagen)
Die behördliche Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Nutzerkreisnachlass
Ein Nutzerkreisnachlass ist ein Rabatt, den einige Versicherer dem Versicherungsnehmer gewähren, wenn sein Fahrzeug nur von einem festgelegten Personenkreis gefahren wird.
Nutzung (privat und gewerblich)
Der Beitrag, den ein Versicherungsnehmer zu zahlen hat, richtet sich u.a. danach, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird.
Nutzungsausfallentschädigung
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug repariert wird, Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf einen Entschädigungsbetrag.

Buchstabe O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind die neben der Beitragspflicht bestehenden Pflichten eines Versicherungsnehmers.
Online-Nachlass
Wird ein Versicherungsantrag online abgeschlossen, gewähren einige Versicherer einen Beitragsnachlass.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung kann bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes erfolgen.

Buchstabe P

Partnerrabatt
Erklärt sich ein Versicherungsnehmer dazu bereit, dass ausschließlich er und sein Partner das zu versichernde Fahrzeug nutzen, gewähren viele Versicherungen einen sogenannten Partnerrabatt.
Personenschaden
Wird einer Person ein körperlicher Schaden zugefügt, spricht man von einem Personenschaden.
Pflichtverletzung
Verletzt ein Versicherungsnehmer die ihm gesetzlich und vertraglich auferlegten Pflichten, riskiert er den Verlust seines Versicherungsschutzes.
Pflichtversicherung
Das Pflichtversicherungsgesetz (§ 1PflVG) schreibt vor, dass jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen hat.
Pflichtversicherungsgesetz
Das Pflichtversicherungsgesetz (§ 1PflVG) schreibt vor, dass jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen hat.
Police
Die Police (auch Versicherungsschein genannt) dokumentiert die Vertragsbeziehung und die zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer getroffenen Vereinbarungen.
Punkte in Flensburg
Manche Versicherer gewähren einen Beitragsrabatt, wenn der Versicherungsnehmer keine Punkte in Flensburg hat.

Buchstabe R

Rabatte
Für eine Vielzahl von tarifrelevanten Merkmalen gewähren Versicherungen ihren Kunden Rabatte.
Rabattretter
Ein Rabattretter ist eine Vertragsoption der Kfz-Versicherung, die ermöglicht, dass der zu zahlende Versicherungsbeitrag nach einem gemeldeten Schadenfall nicht ansteigt.
Rabattschutz
Ein Rabattschutz ist eine Vertragsoption, die den Versicherungsnehmer nach einem gemeldeten Schaden vor einer Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und damit vor einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages bewahrt.
Rabattübertragung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Versicherungsnehmer seine Schadenfreiheitsrabatte auf eine andere Person übertragen.
Regionalklassen
Die Regionalklasse wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsprämie eines Kraftfahrzeugs aus.
Risikofaktoren
Risikofaktoren sind von Versicherungsunternehmen festgelegte Kriterien, anhand derer sie für jeden Versicherungsnehmer individuell die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages bestimmen.
Ruheversicherung
Wird ein Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen bis maximal einem Jahr nicht verwendet, kann beim Versicherungsunternehmen eine beitragsfreie Ruheversicherung beantragt werden.
Rückstufung
Kommt das Versicherungsunternehmen für einen entstandenen Schaden auf, wird der Versicherungsnehmer in eine niedrigere (d.h. schlechtere) Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.

Buchstabe S

Sachschaden
Als Sachschaden wird die Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes verstanden.
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen ist ein auf zwei bis elf Monate befristetes Autokennzeichen.
Schadenersatz
Der Ausgleich eines Schadens wird als Schadenersatz bezeichnet.
Schadenrückkauf
Unter einem Schadenrückkauf versteht man, dass ein Versicherungsnehmer den Haftpflichtschaden, den er der Versicherung gemeldet hat, nachträglich selbst bezahlt.
Schutzbrief
Der Schutzbrief ist eine Tarifoption mit der der Versicherungsschutz erweitert werden kann.
Selbstbeteiligung (SB)
Eine Selbstbeteiligung (SB) ist der Kostenanteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernehmen muss.
Sonderkündigungsrecht
Liegt ein triftiger Grund vor, kann eine Kfz-Versicherung auch unter dem Jahr außerordentlich gekündigt werden.

Buchstabe T

Tarifgruppe
Zur Berechnung des Versicherungsbeitrages ordnen Versicherer die Versicherungsnehmer je nach deren ausgeübten Berufen bestimmten Tarifgruppen zu.
Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Typklassen
Die Typklasse eines Fahrzeugs beeinflusst die Prämie der Versicherung.
Typschlüsselnummer
Die Typschlüsselnummer (TSN) ist in der Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein) vermerkt und dient der Identifizierung und Einstufung eines Fahrzeugs in der Versicherung.

Buchstabe U

Ummeldung
Die Ummeldung eines Fahrzeugs wird nötig, wenn sich die Person oder der Wohnort des Halters ändert.
Unbegrenzte Deckung
Ist in der Versicherungspolice festgelegt, dass die Deckungssumme unbegrenzt ist, bedeutet dies, dass die Versicherung für Haftpflichtschäden in jeder Höhe aufkommt.
Unterjährige Zahlung
Man spricht von unterjähriger Zahlung, wenn die Versicherungsprämie nicht komplett im Voraus gezahlt wird, sondern halb- oder vierteljährlich.

Buchstabe V

Vermögensschaden
Unter einem Vermögensschaden wird ein finanzieller Nachteil eines Geschädigten verstanden.
Versicherte Person
Versicherungsschutz einer Kfz-Versicherung genießen der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter, der Fahrzeugeigentümer und der bzw. die Fahrer des Wagens.
Versicherungsantrag
Ein Versicherungsantrag, nicht zu verwechseln mit einem Versicherungsvertrag, bringt den Willen des Kunden zum Ausdruck, eine Versicherung abzuschließen.
Versicherungsbeginn - Versicherungsende
Für ein Fahrzeug besteht ab seiner Zulassung Versicherungsschutz. Ein Versicherungsvertrag endet nach einem Versicherungsjahr. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf die der Versicherungsvertrag läuft.
Versicherungspflicht
In Deutschland besteht für alle Kraftfahrzeuge Versicherungspflicht, d.h. jedes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein.
Versicherungswechsel
Ein Versicherungswechsel ist nach einer ordentlichen Kündigung oder nach Nutzung des Rechtes auf Sonderkündigung möglich.
Vertragsstrafe
Für falsche oder nicht-getätigte Angaben in einem Versicherungsantrag können Versicherungsunternehmen Vertragsstrafen verhängen.
Vorläufige Deckung
Vorläufige Deckung nennt man den Kfz-Haftpflichtschutz, den ein Versicherungsnehmer vom Tag der Zulassung bis zum Erhalt des Versicherungsscheins genießt.

Buchstabe W

Werkstattbindung
Geht der Versicherungsnehmer bei Versicherungsabschluss eine Werkstattbindung ein, verpflichtet er sich, alle anfallenden Reparaturen in einer Werkstatt durchführen zu lassen, die das Versicherungsunternehmen vorgibt.
Widerrufsrecht
Jedem Versicherungsnehmer steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis, der zu zahlen ist, um einen Gegenstand im Falle einer Beschädigung, einer Zerstörung oder eines Verlustes durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
Winterreifen
In Deutschland besteht keine Winterreifenpflicht. Dennoch empfiehlt es sich auf die geeignete Bereifung zu achten.

Buchstabe Z

Zeitwert
Der Zeitwert entspricht dem aktuellen Wert eines Fahrzeugs unter Einbeziehen von Wertminderungen und Wertsteigerung.
Zentralruf
Durch den Zentralruf der Autoversicherer kann die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers ermittelt werden.
Zulassung
Unter der Zulassung versteht man zum einen die Erlaubnis, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen und zum anderen das Verfahren, bis man die Erlaubnis erhält.
Zulassungsbescheinigung
Seit 2005 ersetzt eine Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Zweitwagen
Bei erstmaliger Versicherung eines Zweitwagens wird dieser in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft.