KFZ Häufige Fragen
- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
- Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?
- Wer ist CHECK24?
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Was bedeuten HSN und TSN?
- Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
- Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
- Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
- Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
- Was ist ein Rabattretter?
- Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
- Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?
- Was ist ein Schutzbrief?
- Was bedeutet Werkstattbindung?
- Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?
- Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?
- Wer bekommt die Versicherungsbestätigung?
- Warum sind manche Fahrzeuge nicht im System auffindbar?
- Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?
- Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?
- Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
- Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?
- Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
- Brauche ich eine Kaskoversicherung oder reicht die Kfz-Haftpflicht aus?
- Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?
Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.
Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).
Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer
durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und
am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen. Um Ihnen Zeit zu ersparen, haben wir für Sie ein
Musterkündigungsschreiben vorbereitet.
Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.
Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.
Denken Sie daran, auf dem Kündigungsschreiben den jeweiligen Grund für Ihre Kfz Sonderkündigung zu vermerken. Ohne eine exakte Begründung, erkennt die Versicherungsgesellschaft Ihr Sonderkündigungsrecht eventuell nicht an.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.
Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?
Auf CHECK24 können Sie über 180 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.
Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.
Wer ist CHECK24?
Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 200 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung begründeter und zur Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung. Jeder Halter eines Fahrzeugs muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, um es auf öffentlichen Wegen benutzen zu dürfen.
Die Teilkasko (optional) deckt Schäden am eigenen Auto ab. Diese können durch Marderbiss (optional), Sturm/Hagel, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Lawinen), Zusammenstoß mit Wild, Glasbruch oder Diebstahl entstehen. Auch Schäden an Zubehör, welches fest mit dem Kfz verbunden ist, sind von der Teilkasko gedeckt.
Die Vollkasko (optional) beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Sie zahlt den Eigenschaden (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) bei selbstverursachten Unfällen. Darüber hinaus umfasst der Vollkaskoschutz Schäden durch mut-/böswillige Handlungen am Auto durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Schäden von unbekannten Verursachern (Fahrerflucht).
Was bedeuten HSN und TSN?
Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie schadenfrei gefahren sind. Für jedes schadenfrei gefahrene Jahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft.
Zudem steigt der Rabatt auf die Versicherungsprämie, so dass die monatlichen Beiträge sinken. Wenn Sie allerdings einen Unfall verursachen, werden Sie in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und die Prämie steigt gegenüber dem Vorjahr.
Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?
Wenn Sie Ihren Führerschein vor weniger als 3 Jahren gemacht haben, steigen Sie in der SF 0 ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungs-Unternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 190-230%.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
Wenn Sie den Zweitwagen das erste Mal zulassen, steigen Sie in der SF ½ ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungsunternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 115-140%.
Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?
Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?
Was ist ein Rabattretter?
Der Rabattretter ist kein Freibrief, denn bei manchen Versicherungsgesellschaften ist der Rabattretter bereits nach einem gemeldeten Schaden weg.
Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?
Der bisherige Anspruchsberechtigte (Versicherungsnehmer) muss der Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich schriftlich abtreten (spezielles Formular ist notwendig).
Achtung: Eine Rückübertragung ist nicht möglich! Die Abtretung kann in der Regel nur an Verwandte ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem Abtretenden in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen. Dies wird jedoch nicht bei allen Versicherungen einheitlich gehandhabt.
Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800-755455410 an. Unser Kundenservice prüft für Sie, ob eine Rabattübertragung möglich ist.