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    Die Zertifizierung der Softwarequalität durch den TÜV SÜD betrifft die Bereiche Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Kfz-Versicherungsvergleichs anhand besonders strenger Kriterien.

    Insbesondere die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit gewinnen im Internet immer größere Bedeutung, da zur Erstellung des Versicherungsvergleichs und für einen anschließenden Online-Antrag einer Kfz-Versicherung die Abfrage persönlicher Daten notwendig ist.

    Bei der Zertifizierung durch den TÜV SÜD werden die strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) und die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT Grundschutz herangezogen.

    Das Qualitätsmanagement wird in Anlehnung an die ISO 9001 geprüft. Grundlage für die Prüfung der Funktionalität und Usability sind umfangreiche Tests und TÜV SÜD Prüfanforderungen in Anlehnung an diverse ISO-Normen.

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    Bei den meisten Versicherern wird Ihnen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Fahrzeugzulassung nach Abschluss sofort online angezeigt.

CHECK24 ist TÜV-Geprüft

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

    Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).

  • Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

    Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.

    Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.

      Kündigungsformular
  • Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Auf CHECK24 können Sie über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.

    Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.

  • Wer ist CHECK24?

    Wer ist CHECK24?

    CHECK24 ist Deutschlands großes Vergleichsportal. Wir ermöglichen dem Verbraucher unter www.check24.de, Versicherungen, Finanzprodukte, Energie-, Telekommunikationstarife sowie Mietwagenpreise kostenlos zu vergleichen und online abzuschließen. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter spart oft bares Geld.

    Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 300 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.

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KFZ Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen. Um Ihnen Zeit zu ersparen, haben wir für Sie ein Musterkündigungsschreiben vorbereitet.

Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.

Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

Denken Sie daran, auf dem Kündigungsschreiben den jeweiligen Grund für Ihre Kfz Sonderkündigung zu vermerken. Ohne eine exakte Begründung, erkennt die Versicherungsgesellschaft Ihr Sonderkündigungsrecht eventuell nicht an.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.

Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

Auf CHECK24 können Sie über 180 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.

Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.

Wer ist CHECK24?

CHECK24 ist Deutschlands großes Vergleichsportal. Wir ermöglichen dem Verbraucher unter www.check24.de, Versicherungen, Finanzprodukte, Energie-, Telekommunikationstarife sowie  Mietwagenpreise kostenlos zu vergleichen und online abzuschließen. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter spart oft bares Geld.

Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 200 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung begründeter und zur Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung. Jeder Halter eines Fahrzeugs muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, um es auf öffentlichen Wegen benutzen zu dürfen.

Die Teilkasko (optional) deckt Schäden am eigenen Auto ab. Diese können durch Marderbiss (optional), Sturm/Hagel, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Lawinen), Zusammenstoß mit Wild, Glasbruch oder Diebstahl entstehen. Auch Schäden an Zubehör, welches fest mit dem Kfz verbunden ist, sind von der Teilkasko gedeckt.

Die Vollkasko (optional) beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Sie zahlt den Eigenschaden (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) bei selbstverursachten Unfällen. Darüber hinaus umfasst der Vollkaskoschutz Schäden durch mut-/böswillige Handlungen am Auto durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Schäden von unbekannten Verursachern (Fahrerflucht).

Was bedeuten HSN und TSN?

HSN ist die Herstellerschlüsselnummer, TSN ist die Typschlüsselnummer. Die beiden Nummern entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein.

Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie schadenfrei gefahren sind. Für jedes schadenfrei gefahrene Jahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft.

Zudem steigt der Rabatt auf die Versicherungsprämie, so dass die monatlichen Beiträge sinken. Wenn Sie allerdings einen Unfall verursachen, werden Sie in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und die Prämie steigt gegenüber dem Vorjahr.

Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?

Wenn Sie länger als 3 Jahre im Besitz Ihres Führerscheins sind, nimmt der Versicherer eine gewisse Fahrroutine an. Deshalb beginnen Sie in diesem Fall mit der SF ½.

Wenn Sie Ihren Führerschein vor weniger als 3 Jahren gemacht haben, steigen Sie in der SF 0 ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungs-Unternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 190-230%.

Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?

Wenn für den Zweitwagen eine Vorversicherung besteht, geben Sie die Schadenfreiheitsklasse an, in der Sie im nächsten Versicherungsjahr fahren.

Wenn Sie den Zweitwagen das erste Mal zulassen, steigen Sie in der SF ½ ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungsunternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 115-140%.

Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?

Die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko entspricht der SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung.

Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?

Falls der Vollkaskoversicherungsschutz länger als 6 Monate unterbrochen war, erfolgt die Einstufung in den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor der Stilllegung. Bei einer Stilllegung der Vollkasko von mehr als 1 Jahr sind die Regeln der Versicherer unterschiedlich. Meist jedoch gilt eine Wiedereinstufung in die Vollkasko unter Abzug einer SF-Klasse pro stillgelegtes Jahr.

Was ist ein Rabattretter?

In einem Schadenfall wird die Police des Versicherten in eine für ihn schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Es gibt aber Versicherungsverträge, die so genannte Rabattretter beinhalten. Rabattretter deshalb, weil dieser Zusatz den Versicherungsnehmer zwar nicht vor einer Rückstufung rettet, aber die Prämienhöhe gleich bleibt. Der Rabattretter greift allerdings meist nur bei den Versicherungsnehmern, die bereits eine SF-Klasse 25 oder höher erreicht haben.

Der Rabattretter ist kein Freibrief, denn bei manchen Versicherungsgesellschaften ist der Rabattretter bereits nach einem gemeldeten Schaden weg.

Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung?

Der bisherige Anspruchsberechtigte (Versicherungsnehmer) muss der Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich schriftlich abtreten (spezielles Formular ist notwendig).

Achtung: Eine Rückübertragung ist nicht möglich! Die Abtretung kann in der Regel nur an Verwandte ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem Abtretenden in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen. Dies wird jedoch nicht bei allen Versicherungen einheitlich gehandhabt.

Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800-755455410 an. Unser Kundenservice prüft für Sie, ob eine Rabattübertragung möglich ist.

Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?

Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. Ein weiterer Grund für die Kündigung ist, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder auf eine andere Art loswerden. Am einfachsten geht es mit unserem KFZ-Kündigungsformular.

Was ist ein Schutzbrief?

Ein Schutzbrief beinhaltet die Leistungen eines Pannendienstes, vergleichbar mit den Leistungen des ADAC. Der Schutzbrief greift meist ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Besonders sinnvoll kann er auf Fahrten ins Ausland sein, da der Schutzbrief im Falle eines Unfalls oder einer Panne die Kosten für das Abschleppen, Bergen, den Heimtransport, einen Mietwagen, Übernachtungskosten, etc. erstattet.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Der Versicherungsnehmer erklärt sich dazu bereit, einen eventuellen Kaskoschaden in einer Kooperationswerkstatt des Kfz-Versicherungsunternehmens beheben zu lassen. Hierdurch kann er an seinen Versicherungsbeiträgen sparen.

Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Versicherung übernommen?

Liegt der letzte Versicherungsvertrag weniger als 7 Jahre zurück, fahren Sie in der gleichen SF-Klasse weiter. Ist die Vorversicherung jedoch schon länger als 7 Jahre her, wird der Versicherungsvertrag wie ein Neuvertrag behandelt. Somit werden Sie in die SF ½ eingestuft.

Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?

Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Kfz mit saisonbedingter Zulassung. Beispiel: Sie lassen Ihr Cabrio nur für die Sommermonate zu. Beachten Sie: Die Saison sollte mindestens 6 Monate betragen, sonst wird der Versicherungsvertrag bei schadenfreiem Verlauf nicht höher gestuft. Außerhalb der Saison besteht Versicherungsschutz, jedoch nur auf einem Privatgelände/umfriedeten Abstellplatz. Das Auto darf nicht auf der Straße/öffentlich benutzt und abgestellt werden.

Wer bekommt die Versicherungsbestätigung?

Bei Neuzulassungen geht diese immer dem Kfz-Versicherungs-Nehmer zu, damit dieser sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden kann. Bei einem Versicherungswechsel wird die eVB-Nummer in der zentralen Datenbank der Zulassungsstellen hinterlegt.

Warum sind manche Fahrzeuge nicht im System auffindbar?

Wahrscheinlich handelt es sich um ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung, ein Wohnmobil oder einen Re-Import. Für diese Kfz können wir keine Kfz-Versicherung vermitteln. Auch Firmenfahrzeuge und Anhänger sind nicht über uns versicherbar.

Wie lange läuft die Kfz-Versicherung?

In der Regel läuft der Kfz-Versicherungsvertrag ein Jahr. Falls jedoch der Versicherungsnehmer nicht (fristgerecht) kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr!

Wie wird man im Schadensfall zurückgestuft?

Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Anzahl der SF-Klassen entnehmen Sie den Rückstufungstabellen der jeweiligen Versicherungs-Gesellschaft.

Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?

Je nach Versicherungsunternehmen ist die Handhabe mit hochpreisigen Autos unterschiedlich. Die meisten Direkt-Versicherungen gewähren keinen Kasko-Schutz für Fahrzeuge ab einem bestimmten Wert (meist ab 60.000 Euro). Meist entscheiden die Versicherer jedoch sehr individuell anhand der Typklasse des Autos.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Einen von Ihnen verursachten Unfall oder Schaden melden Sie unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, direkt beim Versicherer.

Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?

Es sind sogenannte Überschneidungszeiträume möglich; diese dürfen jedoch in der Regel nicht länger als 3-4 Wochen sein.

Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?

Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine Versicherungspolice (Nachweis über den Versicherungsschutz) zukommen zu lassen. Sie erhalten die Police im Rahmen des Versicherungsabschlusses zugestellt. Schließen Sie die Kfz-Versicherung am Jahresende ab, so kann es bis zu ein paar Wochen dauern, bis Sie im Besitz der Police sind. Grund: Die meisten Versicherungsnehmer wechseln nach einem Kalenderjahr Ihre Kfz-Versicherung. In dieser Zeit ist das Bearbeitungsaufkommen in den Versicherungsgesellschaften sehr hoch, so dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Sobald Sie mit der Deckungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Zulassungsstelle waren um Ihr Fahrzeug anzumelden, sind Sie in der Kfz-Haftpflicht versichert. Für die Kaskoversicherung gilt dieser vorläufige Versicherungsschutz nur, wenn dies vom Versicherer explizit bestätigt wird. Sie genießen diesen vorläufigen Versicherungsschutz, auch wenn der eigentliche Vertrag mit dem Kfz-Versicherer noch nicht vorliegt.

Was ist eine Mallorcapolice?

Die sogenannte Mallorcapolice ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Sie kann zusätzlich zur Kfz- Versicherung abgeschlossen werden. Sie springt bei einem Unfall ein, falls der Vermieter des Autos keine entsprechende bzw. eine zu geringe Versicherung abgeschlossen hatte.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden beträgt in Deutschland 7,5 Mio. Euro pro Person. Für Sachschäden beträgt die gesetzliche Versicherungssumme 1,12 Mio. Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.

Brauche ich eine Kaskoversicherung oder reicht die Kfz-Haftpflicht aus?

Die Entscheidung, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zu wählen, hängt allein von Ihrem persönlichen Versicherungsbedürfnis ab. Es empfiehlt sich aber, bei einem älteren, weniger wertvollen Auto, keine Kaskoversicherung abzuschließen, da sich die Reparatur von Schäden an einem älteren Auto oftmals nicht lohnt. Für neue, hochwertige Autos hingegen ist der Vollkaskoschutz sinnvoll.

Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?

Sie haben hierzu entweder die Möglichkeit, auf die Leistung der Kfz- Versicherung zu verzichten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Oder Sie nehmen den eventuell vereinbarten Rabattretter in Anspruch. In diesem Fall erfahren Sie zwar eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt jedoch gleich.