Gefährdungshaftung
Mit dem Begriff Gefährdungshaftung bezeichnet man die Pflicht des Hundebesitzers, für jeden Schaden zu haften, den der Hund verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Halter selbst auch Schuld an dem Schaden trifft.
Anders gesagt bedeutet dies, dass der Hundebesitzer auch für durch den Hund entstandene Schäden aufkommen muss, wenn der Besitzer selbst nicht in irgendeiner Weise fahrlässig gehandelt hat. Dass der Halter dennoch für Schäden haften muss, die er nicht selbst verschuldet hat, wird dadurch gerechtfertigt, dass der bloße Besitz eines Hundes prinzipiell bereits eine Gefahr für das nähere Umfeld darstellt.
Absicherung über eine Hundehaftpflicht
Im Hinblick auf die Gefährdungshaftung empfiehlt es sich, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch wird sichergestellt, dass man bei potenziellen Schadensfällen die Folgekosten nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.
Im Versicherungsvertrag wird die genaue Höhe der Versicherungssumme für jede Art von Schaden festgelegt. Wenn nun der Fall eintritt, dass die Vorschrift der Gefährdungshaftung greift, ist der Hundebesitzer mit der entsprechenden Hundehaftpflichtversicherung finanziell abgesichert.
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