Private Krankenversicherung Vergleich

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Hallo, ich bin Ihre Kundenberaterin und unterstütze Sie gerne bei der Wahl zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Hallo, ich bin Ihr Kundenberater und unterstütze Sie gerne bei der Wahl zu Ihrer privaten Krankenversicherung.

Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2025” den ersten Rang.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die CHECK24 Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Wir möchten Ihnen immer das günstigste Angebot bieten! Daher bieten wir Ihnen die CHECK24 Nirgendwo-Günstiger-Garantie. Das heißt für Sie: Sollten Sie nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung über CHECK24 bei einem anderen Vermittler einen günstigeren Preis erhalten, erstatten wir Ihnen die Beitragsdifferenz des ersten Vertragsjahres, bis zu 500 €.

Unsere Garantiebedingungen: Das günstigere Angebot ist verbindlich und identisch mit Ihrem CHECK24 Vertrag. Es liegt nicht länger als 30 Tage nach Abschluss des CHECK24 Vertrags zurück. Ausgenommen sind Gruppenverträge und Sonderkonditionen. Ihr CHECK24 Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr.

Wenn Sie ein günstigeres Angebot außerhalb des Vergleiches der privaten Krankenversicherung von CHECK24 verbindlich angeboten bekommen haben, dann senden Sie bitte den vollständigen Antrag des anderen Versicherers an untenstehende Anschrift. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung mit an, damit wir Ihnen den Differenzbetrag auszahlen können. Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH
PKV – Nirgendwo-Günstiger-Garantie
An der Alster 64
20099 Hamburg

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit Der TÜV Saarland hat CHECK24 für die Kundenzufriedenheit ein „sehr gut“ verliehen. Damit ist das Unternehmen bereits das achte Mal in Folge mit der Bestnote ausgezeichnet worden.
Weitere Informationen finden Sie hier. Das „TÜV Kundenzufriedenheit“-Siegel wurde erteilt von:

TÜV Saarland Holding GmbH
Am TÜV 1
66280 Sulzbach
www.service-tested.de
TÜV Siegel CHECK24

Allianz
Hansemerkur24
Axa
Signal Iduna
Dbv

Krankenversicherung in Deutschland

Jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben. Hierfür existieren zwei unterschiedliche Systeme – die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, die einen Bruttolohn unter der aktuell geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 77.400 Euro (Stand 2026) verdienen, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer die mehr verdienen erhalten die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zudem existieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht – so können etwa Beamte oder Selbstständige unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.

Anders als in der GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, der Beitrag und die Leistung sind abhängig vom individuellen Risiko des Versicherten und dem gewünschten Leistungsumfang. Damit wird dem Versicherten eine umfassende und individualisierte medizinische Versorgung ermöglicht. Kürzere Wartezeiten beim Arzt oder Behandlungen durch ausgewiesene Spezialisten sind nur zwei der Vorteile, die eine private Krankenversicherung bietet.

Wer sich privat versichern kann:

Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Derzeit liegt die JAEG bei einem Jahresbruttogehalt von 77.400 Euro (Stand: 2026). Unabhängig von ihrem Einkommen können sich auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter privat versichern.

Kinder können ebenfalls immer – selbst wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind – privat krankenversichert werden. Der Vorteil: Ihr Kind erhält dadurch den höherwertigen Versicherungsschutz der PKV.

Auch Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat zu versichern. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Studienzeit. Versicherungen bieten dafür spezielle Studententarife an, die besonders günstig sind.

  • Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 Euro brutto)
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder
Vergleich Arbeitnehmeranteile in der PKV und GKV
Arbeitnehmeranteile in der PKV. Jeweils günstigste Tarife mit 500 € Selbstbeteiligung und Krankengeld in Höhe von 100 € ab dem 43. Tag aus dem CHECK24-Vergleich.

Vorteile der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung

Die Leistungen der meisten PKV-Tarife gestalten sich deutlich umfangreicher als der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders bei den Krankenhausleistungen erfahren Kassen- und Privatpatienten die größten Unterschiede.

GKV

  • Grundabsicherung, Mehrleistungen meist nur durch Kranken­zusatz­versicherungen
  • Höheres Einkommen führt zu höheren Beiträgen
  • Versicherte können ihre Beiträge nur in Ausnahmefällen reduzieren
  • Leistungen können vom Gesetzgeber gekürzt oder sogar gestrichen werden
  • Kosten für Selbstständige besonders hoch (kein Arbeitgeberanteil)

PKV

  • Individuell anpassbarer Leistungsumfang
  • Höhe der Beiträge abhängig von Leistungsumfang des Tarifs
  • Mehrere Möglichkeiten Beitragshöhe zu beeinflussen
  • Leistungen vertraglich garantiert
  • Besonders günstig für Beamte, da sie nur eine Restkosten­versicherung benötigen

Gesetzlich Versicherte müssen für einen umfangreichen Versicherungsschutz spezielle Zusatzversicherungen abschließen. Privatpatienten dagegen erhalten in vielen Fällen umfangreichere Behandlungen und höherwertige medizinische Produkte standardmäßig durch ihre private Krankenversicherung erstattet.

Leistungen sind vertraglich garantiert

Der Leistungsumfang einer PKV ist vertraglich garantiert. Festgelegte Leistungen können im Nachhinein nicht gekürzt werden. Im Gegensatz dazu kann der Gesetzgeber Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduzieren oder ganz streichen.

Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen fällt auch die Beitragshöhe aus. Bei der PKV gilt der Grundsatz: Je besser der Schutz, desto höher sind auch die Beiträge. Dies ermöglicht jedem Versicherten, das Preis-Leistungs-Verhältnis selbst mitzugestalten.

Auch durch eine höhere Selbstbeteiligung lassen sich Kosten sparen. Die Selbstbeteiligung regelt, bis zu welchem Betrag der Versicherte seine Rechnungen selbst bezahlt. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich daher vor allem für gesunde Versicherte, die in der Regel selten zum Arzt gehen. Arbeitnehmer sollten jedoch keine allzu hohe Selbstbeteiligung wählen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich an ihrem Versicherungsbeitrag, nicht jedoch an der Selbstbeteiligung.

Neben dem gewählten Versicherungsumfang beeinflussen Ihr Alter und Gesundheitszustand die Beitragshöhe. Hierbei gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Die PKV sollten Sie daher am besten möglichst früh abschließen. Viele Gesellschaften achten dabei nicht auf das genaue Geburtsdatum, sondern lediglich auf das Geburtsjahr.

Beihilfeversicherung für Beamte

Für Beamte gibt es in der privaten Krankenversicherung besondere Tarife mit günstigen Beiträgen. Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, ihr Dienstherr beteiligt sich an den Gesundheitskosten. Beamte benötigen daher nur eine private Krankenversicherung, die den restlichen Teil der Kosten abdeckt.

Teilnehmende Versicherer

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 3.200 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.