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Krankenversicherung in Deutschland

Jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben. Hierfür existieren zwei unterschiedliche Systeme – die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, die einen Bruttolohn unter der aktuell geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 69.300 Euro (Stand 2024) verdienen, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer die mehr verdienen erhalten die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zudem existieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht – so können etwa Beamte oder Selbstständige unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.

Anders als in der GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, der Beitrag und die Leistung sind abhängig vom individuellen Risiko des Versicherten und dem gewünschten Leistungsumfang. Damit wird dem Versicherten eine umfassende und individualisierte medizinische Versorgung ermöglicht. Kürzere Wartezeiten beim Arzt oder Behandlungen durch ausgewiesene Spezialisten sind nur zwei der Vorteile, die eine private Krankenversicherung bietet.

Wer sich privat versichern kann:

Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Derzeit liegt die JAEG bei einem Jahresbruttogehalt von 69.300 Euro (Stand: 2024). Unabhängig von ihrem Einkommen können sich auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter privat versichern.

Kinder können ebenfalls immer – selbst wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind – privat krankenversichert werden. Der Vorteil: Ihr Kind erhält dadurch den höherwertigen Versicherungsschutz der PKV.

Auch Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat zu versichern. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Studienzeit. Versicherungen bieten dafür spezielle Studententarife an, die besonders günstig sind.

  • Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro brutto)
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder

Vergleich Arbeitnehmeranteile in der PKV und GKV

Die Vorteile der privaten Kranken­versicherung im Vergleich zur gesetzlichen

GKV

  • Grundabsicherung, Mehrleistungen meist nur durch Kranken­zusatz­versicherungen
  • Höheres Einkommen führt zu höheren Beiträgen
  • Versicherte können ihre Beiträge nur in Ausnahmefällen reduzieren
  • Leistungen können vom Gesetzgeber gekürzt oder sogar gestrichen werden
  • Kosten für Selbstständige besonders hoch (kein Arbeitgeberanteil)

PKV

  • Individuell anpassbarer Leistungsumfang
  • Höhe der Beiträge abhängig von Leistungsumfang des Tarifs
  • Mehrere Möglichkeiten Beitragshöhe zu beeinflussen
  • Leistungen vertraglich garantiert
  • Besonders günstig für Beamte, da sie nur eine Restkosten­versicherung benötigen

Bei der privaten Krankenversicherung lässt sich der Leistungsumfang individuell und ganz nach den persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Wer zum Beispiel im Falle eines Krankenhausaufenthalts eine Behandlung durch den Chefarzt oder hohe Leistungen für Zahnersatz wünscht, kann seinen Versicherungsumfang entsprechend gestalten.

Die meisten PKV-Tarife gehen weit über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Besonders bei den Krankenhausleistungen erfahren Kassen- und Privatpatienten die größten Unterschiede.

Gesetzlich Versicherte müssen für einen umfangreichen Versicherungsschutz spezielle Zusatzversicherungen abschließen. Privatpatienten dagegen erhalten in vielen Fällen umfangreichere Behandlungen und höherwertige medizinische Produkte standardmäßig durch ihre private Krankenversicherung erstattet.

Leistungen sind vertraglich garantiert

Der Leistungsumfang einer PKV ist vertraglich garantiert. Festgelegte Leistungen können im Nachhinein nicht gekürzt werden. Im Gegensatz dazu kann der Gesetzgeber Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduzieren oder ganz streichen.

Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen fällt auch die Beitragshöhe aus. Bei der PKV gilt der Grundsatz: Je besser der Schutz, desto höher sind auch die Beiträge. Dies ermöglicht jedem Versicherten, das Preis-Leistungs-Verhältnis selbst mitzugestalten.

Auch durch eine höhere Selbstbeteiligung lassen sich Kosten sparen. Die Selbstbeteiligung regelt, bis zu welchem Betrag der Versicherte seine Rechnungen selbst bezahlt. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich daher vor allem für gesunde Versicherte, die in der Regel selten zum Arzt gehen. Arbeitnehmer sollten jedoch keine allzu hohe Selbstbeteiligung wählen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich an ihrem Versicherungsbeitrag, nicht jedoch an der Selbstbeteiligung.

Neben dem gewählten Versicherungsumfang beeinflussen Ihr Alter und Gesundheitszustand die Beitragshöhe. Hierbei gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Die PKV sollten Sie daher am besten möglichst früh abschließen. Viele Gesellschaften achten dabei nicht auf das genaue Geburtsdatum, sondern lediglich auf das Geburtsjahr.

Beihilfeversicherung für Beamte

Für Beamte gibt es in der privaten Krankenversicherung besondere Tarife mit günstigen Beiträgen. Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, ihr Dienstherr beteiligt sich an den Gesundheitskosten. Beamte benötigen daher nur eine private Krankenversicherung, die den restlichen Teil der Kosten abdeckt.

Teilnehmende Versicherer

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.